Die Gefahrenhinweise werden gemäß der Zuordnung nach Anhang I, Teil 2, 3 und 4 der CLP-Verordnung angewendet. Gefahrenhinweise in allen EG-Sprachen sind Anhang III, Teil 1 der CLP-Verordnung zu entnehmen.
H200 |
Instabil, explosiv. |
H201 |
Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. |
H202 |
Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
H203 |
Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
H204 |
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
H205 |
Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. |
H220 |
Extrem entzündbares Gas. |
H221 |
Entzündbares Gas. |
H222 |
Extrem entzündbares Aerosol. |
H223 |
Entzündbares Aerosol. |
H224 |
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. |
H225 |
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
H226 |
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
H228 |
Entzündbarer Feststoff. |
H229 |
Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. |
H230 |
Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. |
H231 |
Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. |
H240 |
Erwärmung kann Explosion verursachen. |
H241 |
Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. |
H242 |
Erwärmung kann Brand verursachen. |
H250 |
Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. |
H251 |
Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. |
H252 |
In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. |
H260 |
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. |
H261 |
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. |
H270 |
Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. |
H271 |
Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. |
H272 |
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. |
H280 |
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. |
H281 |
Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen. |
H290 |
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. |
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Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren |
H300 |
Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H301 |
Giftig bei Verschlucken. |
H302 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H304 |
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
H310 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H311 |
Giftig bei Hautkontakt. |
H312 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. |
H314 |
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
H315 |
Verursacht Hautreizungen. |
H317 |
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H318 |
Verursacht schwere Augenschäden (entfällt, wenn auch H314). |
H319 |
Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 |
Lebensgefahr bei Einatmen. |
H331 |
Giftig bei Einatmen. |
H332 |
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
H334 |
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. |
H335 |
Kann die Atemwege reizen. |
H336 |
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
H340 |
Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H341 |
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H350 |
Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H351 |
Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H360 |
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben). (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H361 |
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben). (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H362 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
H370 |
Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt). (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H371 |
Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt). (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H372 |
Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition. (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H373 |
Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition. (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H300+H310 |
Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. |
H300+H330 |
Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. |
H301+H330 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. |
H300+H310+H330 |
Lebensgefahr bei V... |