Der sichere Aufbau einer palettierten Ladeeinheit fängt beim Ladungsträger (z. B. Flachpaletten, Gitterboxpaletten) an. In der chemischen Industrie hat sich dafür das "Chemiepalette System (CP-System)" etabliert. Bewährt hat sich hier auch die Europalette.
Palettenausführung |
Einsatzgebiet |
CP 1 (1000 x 1200 mm) |
Überwiegend verwendete Palette für Chemieprodukte (z. B. Sackware) |
CP 2 (800 x 1200 mm) |
In konsumnahen Bereichen, Handelsketten, Alternative zur Europool-Tauschpalette |
CP 3 und 9 (1140 x 1140 mm) |
Containerpalette, geeignet für FIBC, Wellpappe-Achteckbehälter, Rollsickenfässer ∅ 585 mm |
CP 4 und 7 (1100 x 1300 mm) |
Versand von Schüttgütern in Säcken, vorzugsweise Kunststoffgranulat und Düngemittel |
CP 5 (1140 x 760 mm) |
Containergerechte Palette, geeignet für kleine Stückgüter z. B. Kisten aus Wellpappe |
CP 6 (1200 x 1000 mm) |
Versand von Schüttgütern in Säcken |
CP 8 (1140 x 1140 mm) |
Containergerechte Spezialpalette für Großbehälter mit Bodenauslauf (FIBC/Wellpappe- Achteckbehälter) |
Mit diesem CP-System wurden neun Standardpaletten erfasst und ein Palettenkreislauf aufgebaut. Somit besteht die Möglichkeit, die Paletten wieder einzusetzen oder über einen CP-registrierten Palettenhersteller/Rekonditionierer einer Wiederverwendung zuzuführen.
Schadhafte, mit Mängeln behaftete, z. B. verschimmelte oder chemisch verunreinigte Paletten, sind auszutauschen. Durch das Unterstellen einer zweiten Flachpalette wird der Mangel nicht behoben.
Abbildung 6: Nicht gebrauchsfähige Flachpalette
Nicht gebrauchsfähig sind Flachpaletten (siehe Abbildung 6), wenn z. B.
1. |
ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist, |
2. |
mehr als zwei Bodenrand-, Deckrandbretter oder ein Querbrett so abgesplittert sind, dass je Brett mehr als ein Nageloder Schraubenschaft sichtbar ist, |
3. |
ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist, |
4. |
die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind, |
5. |
offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (zu dünne, zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze), |
6. |
der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze). |
Nicht gebrauchsfähig sind Gitterboxpaletten (siehe Abbildung 7), wenn z. B.
1. |
der Stellwinkelaufsatz oder Ecksäulen verformt sind, |
2. |
die Vorderwandklappen unbeweglich oder so verformt sind, dass sie nicht mehr geschlossen werden können, oder wenn Klappverschlüsse nicht mehr funktionsfähig sind, Abbildung 7: Nicht gebrauchsfähige Gitterboxpalette |
3. |
der Bodenrahmen oder die Füße so verbogen sind, dass die Boxpalette nicht mehr gleichmäßig auf den vier Füßen steht oder nicht mehr ohne Gefahr gestapelt werden kann, |
4. |
die Rundstahlgitter gerissen sind, sodass die Drahtenden nach innen oder nach außen ragen (eine Masche pro Wand darf fehlen), |
5. |
ein Brett fehlt oder gebrochen ist oder |
6. |
die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind. |