Die Gefahrstoffexposition beim Weichlöten mit dem Lötkolben wird im Wesentlichen beeinflusst von den eingesetzten Loten und Flussmitteln sowie den verfahrenstechnischen Kenngrößen, unter anderem der Löttemperatur, Lötzeit und Einwirkzeit.

  Siehe Schmitt-Thomas, K. G., Meisel, H.: Arbeitsplatzbelastung beim Weichlöten durch Gas- und Aerosolemissionen aus Lotmetallen und Flussmitteln. Forschungs-Berichte Humanisierung des Arbeitslebens der Schweißer [15].

Bleihaltige Weichlote bestehen überwiegend aus Zinn und Blei. Die im Allgemeinen verwendeten Flussmittel bestehen meistens aus in Alkohol gelösten Harzen (z. B. Kolophonium), die mit Aktivierungszusätzen versehen sind. Aufgrund der verwendeten Produkte können im Lötrauch Blei und seine Verbindungen, Zinn und seine Verbindungen und Pyrolyseprodukte des Kolophoniums (in der Regel Aldehyde) auftreten.

  Siehe Sidhu, A. (Hrsg.): Arbeitsplatzbelastung beim Weich- und Hartlöten in der Elektroindustrie. Forschungs-Berichte Humanisierung des Arbeitslebens der Schweißer [16].

In Tabelle 1 sind zu den relevanten Gefahrstoffen deren Beurteilungsmaßstäbe, z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 [17], und deren Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 [18] oder des Herstellers zusammengefasst, wie sie der GESTIS-Stoffdatenbank [19] entnommen werden können.

Für Blei wurde dabei der im Vergleich zum verbindlichen europäischen Grenzwert (BOELV) [20] von 0,15 mg/m³ strengere Beurteilungsmaßstab nach TRGS 505 [21] von 0,1 mg/m³ zur Bewertung der Exposition herangezogen. Blei und seine Verbindungen sind als reproduktionstoxisch Kategorie 1 A eingestuft. Dies bedeutet, dass Blei und Bleiverbindungen beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken (RD1 A) und wegen ihrer möglichen Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen Anlass zur Besorgnis geben (H360FD, bzw. H360Df). Auch bei Einhaltung des Beurteilungsmaßstabes kann eine Fruchtschädigung bei einer Exposition Schwangerer nicht ausgeschlossen werden (siehe dazu auch Nr. 6.3).

  Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" [22].

Ferner sind Blei und seine Verbindungen mit H373 "Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition." gekennzeichnet. Die Überwachung biologischer Parameter zusätzlich zur Luftüberwachung kann deshalb sinnvoll sein. Die im Rahmen einer umfangreichen arbeitsmedizinischen Studie gewonnenen Messergebnisse zeigen jedoch, dass sich die Blutbleiwerte von Kolbenlötern nicht von denen der Allgemeinbevölkerung unterscheiden.

  Siehe Sidhu, A. (Hrsg.): Arbeitsplatzbelastung beim Weich- und Hartlöten in der Elektroindustrie. Forschungs-Berichte Humanisierung des Arbeitslebens der Schweißer [16].

Zinnverbindungen liegen in mehreren Oxidationsstufen vor. Zur Bewertung der Exposition wurde der strengere Beurteilungsmaßstab von 2 mg/m³ für Zinn(IV)-Verbindungen herangezogen unter der Annahme, dass bei Unterschreitung dieses Wertes auch der AGW für Zinn(II)-Verbindungen eingehalten ist.

Tabelle 1: Relevante Gefahrstoffe beim Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen, Beurteilungsmaßstäbe und Einstufung

Gefahrstoffe Beurteilungsmaßstäbe Einstufung nach CLP-Verordnung
Anorganische Bleiverbindungen

0,15 mg/m³ (BOELV)

0,1 mg/m³

(E-Staubfraktion, TRGS 505)

Reproduktionstoxizität, Kategorie 1 A; H360Df

Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über Laktation; H362

* Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen; H332

* Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302

* Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2; H373

Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; H400

Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410
Blei und Bleipulver

0,15 mg/m³ (BOELV)

0,1 mg/m³

(E-Staubfraktion, TRGS 505)

Reproduktionstoxizität, Kategorie 1 A; H360FD

Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über Laktation; H362

Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302

Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen; H332

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2; H373

Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; H400

Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410
Anorganische Zinnverbindungen

8 mg/m³ Zinn(II)-Verbindungen (AGW E-Staubfraktion) bzw.

2 mg/m³ Zinn(IV)-Verbindungen (AGW E-Staubfraktion)
 
Alveolengängige Staubfraktion

1,25 mg/m³ (AGW)

Überschreitungsfaktor 8(II) (KZW)
 
Einatembare Staubfraktion

10 mg/m³ (AGW)

Überschreitungsfaktor 2(II) (KZW)
 
Acetaldehyd

91 mg/m³ (AGW)

Überschreitungsfaktor 1, =2= (I) (KZW + Momentanwert)

Y

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 1; H224

Karzinogenität, Kategorie 2; H351

Augenreizung, Kategorie 2; H319

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, Reizwirkung auf die Atemwege; H335
Acrylaldehyd

0,2 mg/m³ (AGW)

Überschreitungsfaktor 2(I) (KZW)

H

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225

Akute Toxizität, Kategorie 1, Einatmen; H330

Akute Toxizität, Kategorie 2, Verschlucken; H300

Akute T...

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