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Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt. |
Vorbemerkung
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von
in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als Information in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestellnummer BGI/GUV-I 790-001 ff. aufgenommen.
Diese Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit von
- Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS), Mainz
- Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften (VMBG), Düsseldorf
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), Köln
- Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW), Mannheim
- Fa. Kennametal, Fürth
- Wirtschaftsvereinigung Stahl, Düsseldorf
- Fachverband Pulvermetallurgie, Hagen
- Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Sankt Augustin.
Danksagung:
- Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA), Bochum und weitere an der Erarbeitung beteiligte Institute
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Bonn
- Landesgewerbearzt des Saarlandes.
1 Anwendungsbereich
Diese Empfehlungen finden Anwendung auf die Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsbereichen bei der Herstellung und Verarbeitung von Hartmetallen sowie der Bearbeitung von Hartmetallwerkzeugen. Sie legen Kriterien für die Einhaltung des Standes der Technik fest und geben Hilfestellungen für die Wirksamkeitsüberprüfung nach TRGS 402.
Diese Empfehlungen finden keine Anwendung auf:
- die Beurteilung von Gefährdungen bei der Herstellung von Carbiden
- die Beurteilung von Gefährdungen beim Einsatz von Zusatz-, Hilfs- und Umformstoffen (Bei der Herstellung verwendete Lösemittel sind gemäß TRGS 402 und TRGS 900 – Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert, RCP-Methode – zu beurteilen)
- die Beurteilung von Gefährdungen in Arbeitsbereichen, in denen Hartmetallwerkzeuge angewendet werden (Bei der Anwendung von Hartmetallwerkzeugen sind die Expositionen gegenüber Hartmetallen in der Luft am Arbeitsplatz erfahrungsgemäß so gering, dass eine Gefährdung durch deren Inhaltsstoffe in der Regel auszuschließen ist.)
- die Beurteilung von Gefährdungen durch hautsensibilisierende Stoffe, die bei der Herstellung, Bearbeitung und Anwendung von Hartmetallen bzw. Hartmetallwerkzeugen entstehen und freiwerden können (Hautsensibilisierend sind z. B. ionische Verbindungen von Cobalt, Nickel und Chrom, siehe auch TRGS 401)
- die Beurteilung von Gefährdungen beim Recycling von Hartmetallwerkzeugen und Produktionsabfällen.
2 Begriffsbestimmungen
Hartmetall
Hartmetalle sind Verbundwerkstoffe, die aus einer oder mehreren Hartstoffphasen, häufig Wolframcarbid, und einer oder mehreren weichen metallischen Bindephasen, häufig Cobalt (Volumenanteil von 3 bis 30 %, häufig 5 bis 20 %) bestehen (siehe Abschnitt 3.1.1, Tabelle 1).
Grünteile
Grünteile oder Grünformen sind mechanisch oder hydraulisch gepresste und/oder vorgesinterte (bei 700 bis 1000 °C) Werkstücke vor dem Sintern.
Sintern
Beim Sintern werden die Grünteile in Sinteröfen bei Temperaturen bis zu 1500 °C und hohem Druck zu Halbfertig- oder Fertigteilen gesintert. Die Bindephase schmilzt dabei auf und verbackt die Hartstoffphase.
3 Verfahren und Tätigkeiten
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Im Folgenden werden die Herstellung und die Bearbeitung von Hartmetallwerkzeugen beschrieben.
3.1 Herstellung und Verarbeitung von Hartmetallen
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Die Herstellung von Hartmetallen bzw. Hartmetallwerkzeugen erfolgt durch Erzeugen eines pressfertigen Pulvers, Granulats oder einer Knetmasse, die durch verschiedene Pressverfahren zu einem halbf...