Persönliche Kommunikation erfolgt in erheblichem Umfang sprachlich - als Unterhaltung, Telefonat oder Vortrag. Sprachliche Informationen müssen auditiv, d. h. über das Hören, möglichst einfach aufzunehmen sein. Hierzu bedarf es einer auditiv günstig gestalteten Umgebung. Von besonderer Bedeutung ist dies für Menschen mit Höreinschränkung. Kann auch eine auditiv optimale Gestaltung eine Höreinschränkung nicht ausreichend ausgleichen, ist die Kommunikation bzw. Information über einen anderen Sinn (z. B. Sehen) zu ermöglichen.
Zielsetzung ist es, dem Kreis der potentiellen Nutzer die selbstständige Zugänglichkeit zur und Nutzung der Bildungs- und Arbeitswelt zu ermöglichen. Die Selbstständigkeit kann erheblich unterstützt werden, indem Hilfen zur Verfügung stehen, die die Informationsaufnahme in angemessener Form und hinreichend gewährleisten.
Abb. 1 Gesprächssituation in einer Anwaltspraxis als Beispiel für Kommunikation über geringere Entfernungen
Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:
Durch die auditive Gestaltung müssen akustische Informationen (Sprache oder Signale) möglichst einfach und eindeutig wahrnehmbar und erkennbar sein.
Dabei sind die Anforderungen von Menschen mit Höreinschränkung zu berücksichtigen.
Für Personen mit Höreinschränkung ist durch den Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, induktive Höranlagen) die weitestgehend eigenständige Teilnahme an der Kommunikation möglich.
Für Personen mit sehr starker Höreinschränkung oder ohne Hörvermögen ist es teilweise unumgänglich, die Information über einen alternativen Sinn zu erfassen (z. B. visuell mittels Gebärdensprache oder Ablesen vom Mund).
Für die sprachliche Kommunikation steht bei der auditiven Gestaltung die Optimierung der Sprachverständlichkeit im Vordergrund.
Dies erleichtert es auch Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungs-, Konzentrations- bzw. Aufmerksamkeitsstörungen, an der sprachlichen Kommunikation teilzuhaben. Menschen ohne Hörbehinderung profitieren ebenfalls davon. So erfordert z. B. eine Kommunikation außerhalb der eigenen Muttersprache für viele Personen ebenso eine erhöhte Sprachverständlichkeit.
Um eine optimale Sprachverständlichkeit in geschlossenen Räumen zu erreichen, ist ihre Hörsamkeit, d. h. ihre Eignung für sprachliche Kommunikation, zu gewährleisten.
Dies wird insbesondere erreicht durch:
- Minimierung von Störgeräuschen
- bauakustische Maßnahmen
- raumakustische Maßnahmen
- Einsatz technischer Anlagen
Die Auswahl und der Umfang dieser Maßnahmen richten sich insbesondere nach der vornehmlich zu erwartenden Art der Kommunikation in den einzelnen Räumen. Als Kriterium dient hierbei insbesondere die Entfernung zwischen Sprecher und Hörer. Es wird unterschieden zwischen
- geringeren (≤ 5 m)
- mittleren und
- größeren (> 8 m)
Entfernungen.
Typische Beispiele für die sprachliche Kommunikation über geringere Entfernung sind Einzel-, Mehrpersonen- und Großraumbüros, Sprechzimmer in Anwalts- und Arztpraxen sowie Verkaufsräume (siehe Abbildung 1).
Hier bedarf es in der Regel insbesondere der Minimierung von Störgeräuschen sowie bauakustischer Maßnahmen.
Für eine sprachliche Kommunikation über mittlere bis größere Entfernungen, beispielsweise in Konferenz-, Unterrichts-, Seminar- oder Gruppenräume in Kindertagesstätten, sind in der Regel weiterreichende Maßnahmen erforderlich, um auditiv günstige Bedingungen zu schaffen (siehe Abbildung 2).
Allgemein ist für eine einfache Sprachkommunikation zu gewährleisten, dass möglichst viel Direktschall und deutlichkeitserhöhende Anfangsreflexionen vom Sprecher zum Hörer geleitet werden (siehe Abbildung 3).
Hiervon ist auszugehen, wenn sich die Laufwege der Schallwellen des Direktschalls und der Reflexionen (z. B. an Wänden oder Einrichtungen) um maximal 17 Meter unterscheiden.
Der Zeitunterschied für das Zurücklegen der unterschiedlich langen Laufwege ist dann auf maximal zirka 50 Millisekunden begrenzt und stellt für den Hörer eine Verbesserung der Sprachverständlichkeit dar.
Zu vermeiden sind deutlichkeitsvermindernde Schallreflexionen durch eine Laufwegdifferenz oberhalb von 17 Metern bzw. einen Laufzeitunterschied von über 50 Millisekunden.
Dies kann insbesondere durch raumakustische Maßnahmen erreicht werden.
Abb. 2 Seminar als Beispiel einer Kommunikation über mittlere Entfernungen
Abb. 3 Schallwellen von Direktschall (D) und Schallreflexionen (R)
Minimierung der Störgeräusche |
Um die Sprachverständlichkeit zu optimieren, muss der Schalldruckpegel der Sprache deutlich oberhalb des Schalldruckpegels der Störgeräusche liegen.
Im Sinne der barrierefreien Gestaltung ist gefordert, dass diese Differenz mindestens 10 dB beträgt.
Stör- und Nebengeräusche sind so weit wie möglich zu minimieren. Hintergrund ist, dass Nebengeräusche durch Hörgeräte nicht, wie durch ein gesundes Ohr von Normalhörenden, herausgefiltert werden.
Beispiele für Störgeräusche sind:
- bauseitige Geräusche
- Betriebsgeräusche
- Publikumsgeräusche
- Bauseitige Störgeräusche können ausgehen von