Die Auswahl und Gestaltung der Bodenbeläge für innen liegende Verkehrsflächen hat einen maßgeblichen Anteil an der sicheren und belastungsarmen Erreichbarkeit von Bereichen und Einrichtungen in baulichen Anlagen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Gehbehinderung, aber auch für Menschen, die Lasten mit Transporthilfen auf Rollen bewegen.

Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:

Allgemeines

Bodenbeläge unterliegen vielfältigen Anforderungen, damit innen liegende Verkehrsflächen und Aufenthaltsbereiche für alle Nutzerinnen und Nutzer leicht wahrnehmbar, erkennbar, erreichbar und nutzbar sind.

Die leichte Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit von Bodenbelägen kann sichergestellt werden durch

  • visuell kontrastierende Gestaltung zur verbesserten Orientierung sehbehinderter Menschen
  • Vermeidung von Spiegelungen (z. B. durch geschliffene oder polierte Oberflächen)
  • taktil erfassbare Oberflächenstrukturen der Bodenbeläge (z. B. Kombination von Teppich- und Holzböden, siehe Abbildung 1)
  • Einsatz von Bodenindikatoren für blinde Menschen (siehe Abbildung 2). Diese müssen sowohl mit dem Langstock als auch mit den Füßen zu erkennen sein.

Aufenthaltsbereiche in Gebäuden sind nur dann leicht erreichbar, wenn Schwellen und Stufen vermieden werden und der Bodenbelag keine

  • Rutschgefährdung
  • Stolperstellen
  • Schlitze und Öffnungen

aufweist.

Die barrierefreie Nutzbarkeit von Bodenbelägen kann gewährleistet werden, wenn diese insbesondere:

  • eben
  • trittsicher
  • rutschhemmend
  • taktil und visuell kontrastreich
  • blendarm

sind (siehe Abbildungen 3 bis 5).

Diese Eigenschaften müssen über die gesamte Nutzungsdauer hinweg erhalten bleiben.

Abb. 1 Kombination von Teppich- und Holzboden

Abb. 2 Einsatz von Bodenindikatoren

Bodenbeläge sollen ein Gefühl der sicheren Benutzbarkeit vermitteln. Hierzu trägt beispielsweise die Farbgestaltung bei. Sandig-erdige Farben vermitteln das Gefühl der Sicherheit. Durchsichtige Flächen in Bodenbelägen wie z. B. Glas oder Gitterroste sind zu vermeiden (siehe Abbildung 6).

Rutschsicherheit ist nicht der alleinige wesentliche Parameter bei der Auswahl von Bodenbelägen im Innenbereich. Insbesondere bei der Berücksichtigung einer älter werdenden Belegschaft und bestimmter Erkrankungen muss auch an Menschen mit einem schlurfenden Gang (Menschen mit Morbus Parkinson) gedacht werden. Für sie stellt ein extrem rutschhemmender Belag eine Barriere dar und kann in Extremfällen zu Sturzunfällen führen. Das bedeutet, dass der Grad der Rutschhemmung anwendungsbezogen festgelegt werden muss.

Bei wechselnden Belägen darf der Unterschied bzgl. der Rutschhemmung zwischen benachbarten Flächen höchstens eine Bewertungsgruppe (R9 - R12 nach DGUV Regel 108-003 bzw. ASR A1.5/1,2) betragen.

Werden Teppichböden verwendet, so müssen diese für Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen geeignet sein. Bei der Verlegung der Teppichböden oder ähnlicher Bodenbeläge ist auf die Richtung der Gewebe und Schlingen zu achten. Bei Nichtbeachtung besteht für Rollstuhlnutzende die Gefahr, dass das verlegte Muster eine seitliche Ablenkung vom geraden Fahrweg bewirkt.

Ungeeignet sind textile Beläge wenn sie:

  • extrem weich sind
  • hohe Fasern oder lange Schlingen haben
  • sehr glatt oder rutschig sind
  • stark reflektieren
  • hohe Noppen haben
  • nur lose aufliegen

Auf hochflorige Teppiche, Bodenbeläge aus Sisal oder Kokos und auf Fußmatten, Läufer und Brücken, die nur zur Zierde dienen, sollte verzichtet werden. Auch glatt polierte Fliesen- und Steinböden oder hochglänzende Holzböden sind zu vermeiden.

In folgender Übersicht sind Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bodenbeläge für den Innenbereich zusammengestellt:

Abb. 3 Stufen- und Schwellenfreier Eingang

Abb. 4 Vermeidung von Schlitzen und Öffnungen im Bodenbelag

Abb. 5 Fußboden taktil und visuell kontrastreich

Abb. 6 Glasbrücke im Bürogebäude

Holzböden sind recht robust und laden sich nicht statisch auf. Der Rollwiderstand ist vergleichsweise gering und Holzböden gelten als fußwarm. Hinzu kommt eine angenehme Optik. Bei Holzböden muss beachtet werden, dass sie sich bei ändernden Feuchtigkeitsverhältnissen im Raum ausdehnen oder zusammenziehen können. Wie abriebfest ein Holzboden ist, hängt von der verwendeten Holzart und der Oberflächenbehandlung ab. Grundsätzlich ist ein Parkett- oder Dielenboden aber rollstuhlgeeignet. Auf eine Oberflächenbehandlung mit Hochglanzlack sollte verzichtet werden.

Laminat besteht aus Holzwerkstoffen, die auf Trägerplatten aufgezogen und beschichtet sind. Hochwertiges Laminat ist durch eine hohe Druck- und Stoßfestigkeit gekennzeichnet. Zudem ist Laminat recht robust und lässt sich gut reinigen. Für den Wohnbereich gibt es die Nutzungsklassen NK 21 bis 23, im gewerblichen Bereich werden die Nutzungsklassen 31 bis 33 verwendet. Der Abriebwiderstand wird mit den Abnutzungsklassen A1 bis A5 angegeben. Auf eine gute Qualität und auf eine hohe Nutzungsklasse sollte geachtet werden.

Fliesen sind unempfindlich, leicht zu reinigen und mit dem Rollstuhl sehr gut befahrbar. Da...

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