Die Auswahl und Gestaltung der Bodenbeläge außen liegender Verkehrsflächen haben einen maßgeblichen Anteil an der sicheren und belastungsarmen Erreichbarkeit von baulichen Anlagen und Einrichtungen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Gehbehinderung, aber auch für Menschen, die Lasten mit Hilfsmitteln wie Sackkarren transportieren.
Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:
Bodenbeläge unterliegen vielfältigen Anforderungen, damit außen liegende Verkehrsflächen und Aufenthaltsbereiche für alle Nutzerinnen und Nutzer leicht wahrnehmbar, erkennbar, erreichbar und nutzbar sind.
Die leichte Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit von Bodenbelägen kann sichergestellt werden durch
Die leichte Erreichbarkeit von Aufenthaltsbereichen kann hinsichtlich der Bodenbeläge sichergestellt werden durch Vermeidung von:
- Stufen
- Rutschgefahren
- Stolperstellen
Die barrierefreie Nutzbarkeit von Bodenbelägen kann gewährleistet werden, wenn diese insbesondere:
- eben
- trittsicher
- rutschhemmend
- taktil und visuell kontrastreich
- möglichst blendfrei
sind. Diese Eigenschaften müssen über die geplante Nutzungsdauer hinweg erhalten bleiben.
Abb. 1 Taktil und visuell erfassbare Bodenindikatoren
Abb. 2 Stufen als Barrieren
Bodenbeläge sollen ein Gefühl der sicheren Benutzbarkeit vermitteln. Hierzu trägt beispielsweise die Farbgestaltung bei. Sandigerdige Farben vermitteln das Gefühl der Sicherheit. Durchsichtige Flächen in Bodenbelägen wie Glas oder Gitterroste sind zu vermeiden (siehe Abbildung 3).
Die leichte Wahrnehm- und Erkennbarkeit sowie Erreich- und Nutzbarkeit kann über die Nutzungsdauer der Bodenbeläge hinweg nur aufrechterhalten werden z. B. durch:
- regelmäßige Pflege und Reinigung
- Instandhaltung
- Schnee- und Eisbeseitigung
- Beseitigung von Moosen und Laub
Abb. 3 Unsicherheit aufgrund durchsichtiger Bodenbeläge
Die Materialauswahl des Bodenbelags bestimmt grundlegend, inwieweit Eigenschaften wie Ebenheit und Rutschhemmung erreicht und dauerhaft erhalten werden können. Des Weiteren hat sie auch erheblichen Einfluss auf den notwendigen Instandhaltungsaufwand durch Reinigung und Pflege.
Bei der Materialauswahl sind feste und ebene Oberflächen zu bevorzugen. Hierdurch wird insbesondere der erforderliche Kraftaufwand für die Nutzung von Bewegungsflächen minimiert. Dies ist für die Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren von maßgeblicher Bedeutung.
Die vorgenannten Eigenschaften sind u. a. gegeben bei:
- bituminösen Deckschichten
- Betondecken
- wasserdurchlässigen Pflaster- oder Ökosteinen
Nicht oder gering verdichtete Flächen aus Kies oder Sand erfordern demgegenüber vielfach einen erheblichen Kraftaufwand.
Abb. 4 Ungeeignete Materialauswahl
Wesentliche Eigenschaften der Oberflächen von Belägen sind u.a.
- Ebenheit
- Rutschhemmung/Rauheit
- Struktur
- visuelle und taktile Kontraste
Ebene Oberflächen sind leicht befahrbar. Die Rauheit und Struktur der Oberfläche müssen ein erschütterungsarmes Befahren ermöglichen. Als besonders vorteilhaft haben sich ebene Oberflächen aus Asphalt oder Beton mit möglichst geringem Fugenanteil herausgestellt. Daneben können auch Platten- oder Pflasterbeläge aus Naturstein oder Klinker als Bodenbeläge geeignet sein.
Natursteine mit gebrochenen Oberflächen erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht. Bestehende Natursteinpflaster können durch mehrstufige Arbeitsverfahren wie Fräsen, Feinschliff und Flammen geglättet werden (siehe Abbildung 5).
Sind größere Flächen unebenen Pflasters etwa wegen der Denkmalpflege oder aus Gestaltungswillen nicht zu vermeiden, ist die Hauptwegeführung in ebener und bündiger Ausführung vorzusehen.
Im Hinblick auf die Ebenheit sind Fugen nach Möglichkeit oberflächenbündig auszuführen (siehe Abbildung 6).
Ist dies technisch nicht realisierbar oder gewünscht, sind die Fugen mit zunehmender Fugentiefe möglichst schmal auszuführen (siehe Abbildung 7).
Um die geforderte Ebenheit über die gesamte Nutzungsdauer hinweg zu erhalten, ist die Tragfähigkeit von Bodenbelägen und Tragschichten für die aktuellen und zukünftigen Belastungen auszulegen.
Zur sicheren Begehbarkeit sind Oberflächen mit einer ausreichenden Rutschhemmung zu wählen. Hierbei ist ein erhöhtes Gefährdungspotential durch Witterungseinflüsse, Laub u. Ä. zu berücksichtigen. Der Belag muss daher eine Rutschhemmung der Klasse R11 oder R10 aufweisen.
Alternativ ist die Bestimmung des Rutschwiderstandes über die Mikro- und Makrorauheit möglich.
Abb. 5 Bearbeitetes Natursteinpflaster
Abb. 6 Bündige Fugen
Abb. 7 Einfluss von Fugenbreite und -tiefe
Hierzu gibt das "Merkblatt ...