Bei der Planung einer raumbezogenen Beleuchtung wird der Mindestwert der Beleuchtungsstärke für den gesamten Raumbereich zugrunde gelegt. Dies ist dann sinnvoll, wenn:
- die Anordnung der Arbeitsplätze bei der Planung nicht bekannt ist bzw.
- die spätere Anordnung veränderbar sein soll, wie zum Beispiel in Konferenz- und Besprechungsräume oder in großen Büroräumen.
Die Anforderungen an die Beleuchtung müssen hierbei für den gesamten Raum eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Beleuchtungsstärken und die Begrenzung der Direktblendung für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
Bei diesem Beleuchtungskonzept kann es zu Nachteilen kommen. Grundsätzlich sollte das Licht dort zur Verfügung stehen wo es gebraucht wird. Dies ist in der Regel der Arbeitsplatz bzw. bestimmte Bereiche des Arbeitsplatzes. Nutzt man die Flexibilität der raumbezogenen Beleuchtung, so kann dies, z. B. bei veränderten Anordnungen der Arbeitsplätze dazu führen, dass die Beleuchtung nicht mehr optimal oder sogar nicht ausreichend ist. Dies ist nach dieser Art der Planung und auch nach ASR A3.4 zulässig, denn die Mindestanforderungen für den Raum werden eingehalten. Dennoch empfiehlt sich in einigen Fällen dann eine Nachbesserung oder Ergänzung der Beleuchtungsanlage. Dieser Nachteil kann an betroffenen Arbeitsplätzen durch den Einsatz geeigneter Arbeitsplatzleuchten ausgeglichen werden. |
Um zu vermeiden, dass bei später realisierten Arbeitsplätzen einige davon nicht ausreichend ausgeleuchtet werden, wird empfohlen, bei der raumbezogenen Beleuchtung mit einer höheren Gleichmäßigkeit zu planen. Eine höhere Gleichmäßigkeit wird zum Beispiel durch die Verwendung vieler Leuchten mit geringeren Lichtströmen statt weniger Leuchten mit hohen Lichtströmen erreicht. |
Als Bewertungsfläche zur Berechnung und Überprüfung wird für dieses Beleuchtungskonzept die projizierte Fläche der Raumgrundfläche zugrunde gelegt, für die horizontale Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 0,75 m und für die zylindrische Beleuchtungsstärke in 1,20 m über dem Boden. Bei der Planung und Messung kann ein Randstreifen an den Raumwänden von 0,50 m Breite unberücksichtigt bleiben. (Abbildung 11)
Abb. 11
Raumbezogene Beleuchtung mit den Bewertungsflächen für die horizontale Beleuchtungsstärke (Ēm) und die zylindrische Beleuchtungsstärke (Ēz). und dem nicht zu berücksichtigenden Randstreifen von 50 cm