Der Stand der Technik bei der Notfallbeleuchtung

Im Notfall müssen Menschen so schnell und sicher wie möglich aus einer Arbeitsstätte evakuiert werden. Eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung, welche alle Fluchtwege optimal ausleuchtet, ist daher unerlässlich. Was sind die wichtigsten Fakten über die Notfallbeleuchtung im Betrieb, welche aktuellen Änderungen sind bei den arbeitstechnischen Regelwerken zu beachten und was ist der gegenwärtige Stand der Technik?

Die Installation einer ausreichenden Notfall- bzw. Sicherheitsbeleuchtung im Betrieb ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend, wenn das Arbeitsstätten- oder Baurecht dies vorschreibt. Von der Notfall- bzw. Sicherheitsbeleuchtung müssen die Verantwortlichen im Betrieb eine Übersichtzeichnung nach DIN VDE 0100-510 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Allgemeine Bestimmungen“ erstellen. Die Prüfung der Notfallbeleuchtung kann dabei grundsätzlich nur durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Notbeleuchtung wird mittels Einzelbatterien, Gruppenbatterien, Zentralbatterien, Notstromaggregaten oder gesonderten gesicherten Netzen mit Energie versorgt.

Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Auch wenn Notfall- und Sicherheitsbeleuchtung selbst in den Regelwerken begrifflich oft synonym verwendet werden, wird Notfallbeleuchtung als Oberbegriff verwendet. Die Sicherheitsbeleuchtung ist neben der Ersatzbeleuchtung einer von zwei Teilbereichen der Notfallbeleuchtung. Die Ersatzbeleuchtung garantiert, dass in besonders sicherheitssensiblen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel in den Leitständen von Kraftwerken, die Beleuchtung auch in Notfällen weiter funktioniert. Sie weist daher in der Regel die gleiche Beleuchtungsstärke auf wie die allgemeine Beleuchtungsanlage. Die Sicherheitsbeleuchtung dagegen ist der Teil der Notbeleuchtung, der Personen das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes ermöglicht.

Die Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich wiederum in vier Bereiche:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • Sicherheitszeichen
  • Antipanikbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer Gefährdung

Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen

Es stehen viele Varianten von Sicherheitsleuchten für Fluchtwege und Orte mit hohem Sicherheitsrisiko auf dem Markt zur Verfügung, von der Standard-Sicherheitsleuchte in Kastenform bis hin zu dezent designten, multifunktionalen LED-Sicherheitsleuchten. Standard-Sicherheitsleuchten werden in der Regel als Aufputz-Installation angebracht. Von den multifunktionalen Sicherheitsleuchten gibt es sowohl Einbau- als auch Aufbauvarianten. Sie werden für das Ausleuchten von Rettungswegen als auch für Anti-Panik-Beleuchtung in offenen Bereichen verwendet. Dabei verteilen sie das Licht besser und verbrauchen weniger Strom als herkömmliche Leuchten wie zum Beispiel Leuchtstoffröhren. Mit entsprechenden Vorschaltgeräten lassen sich auch allgemeine LED-Beleuchtungssysteme zu Notbeleuchtungssystemen umrüsten.

Rettungszeichen und adaptive Technologie

Bei den Rettungszeichen, welche die Fluchtwege aus den Gebäuden aufzeigen, wird zunehmend die „adaptive Technologie“ angewendet. Der Hintergrund: Feste Fluchtwege mit statischen Rettungszeichenleuchten sind unflexibel gegenüber sich ändernden Umständen. Personen im Gebäude können so versehentlich in Richtung der Gefahr geführt werden. Mittels adaptiver Technologien können die Rettungszeichen die angezeigte Richtung je nach Gefahrenlage dynamisch ändern und so den Erfolg und die Flexibilität der Evakuierungsmaßnahmen deutlich verbessern.

Änderung der Technischen Regeln

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat 2022 die Technischen Regel „Fluchtwege und Notausgänge" sowie die ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Zudem wurde die ASR A3.4 „Beleuchtung" infolge der 2016 aktualisierten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf die geänderte Definition des Begriffs „Arbeitsplatz" (seitdem ohne zeitliche Begrenzung) angepasst. Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" wurde infolge der Überarbeitung der ASR A2.3 und ASR A3.4/7 formal bezüglich lichttechnischer Anforderungen an langnachleuchtende Sicherheitszeichen und Anforderungen an die Gestaltung des Flucht- und Rettungsplanes ergänzt, zudem wurden neue Rettungszeichen eingefügt.


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