Einstufung nach Anhang I der EG-Richtlinie 67/548/EWG¹

Bezeichnung CAS-Nr. Bewertung Arbeitsplatzgrenzwert Bemerkungen
    K M RE RF    
Bleitetraethyl 78-00-2 1 3  
Bleitetramethyl 75-74-1 1 3  

K: krebserzeugend;

M: erbgutverändernd

RE fruchtschädigend

RF fruchtbarkeitsgefährdend

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 903[1]

Arbeitsstoff (CAS-Nr.) Parameter Biologischer Grenzwert (BGW) Untersuchungsmaterial Probennahmezeitpunkt

Bleitetraethyl

(78-00-2)
Diethylblei 25 μg/l, als Pb berechnet Urin Expositionsende bzw. Schichtende
Gesamtblei (gilt auch für Gemische mit Bleitetramethyl) 50 μg/l Urin Expositionsende bzw. Schichtende
Bleitetramethyl (75-74-1) siehe Bleitetraethyl      

Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind (siehe hierzu TRGS 903; G 3).

[1] Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten. .

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