Nach dem derzeitigen Stand der Technik gelten Arbeitsbereiche als staubgemindert, wenn eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ (Schichtmittelwert) oder weniger eingehalten wird. Weil auch bei Einhaltung der Konzentration von 2 mg/m³ eine Beeinträchtigung der Gesundheit nicht auszuschließen ist, sind entsprechend dem Minimierungsgebot der GefStoffV durch fortgesetzte Verbesserungen der technischen Schutzmaßnahmen Konzentrationen in der Luft anzustreben, die möglichst unter 2 mg/m³ liegen.

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