Für Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition wird auf Anlage 3 der TRGS 553 "Holzstaub“ verwiesen. Dort sind Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird, aufgeführt.

Eine Konzentration von 2 mg/m³ oder weniger besteht z. B. bei der Holzbearbeitung an

  • Ständerbohrmaschinen bei Verwendung üblicher Spiralbohrer
  • Montagearbeiten ohne Zerspanung
  • Langloch-, Dübel- und Reihenbohrmaschinen.

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