Für Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition wird auf Anlage 3 der TRGS 553 "Holzstaub“ verwiesen. Dort sind Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird, aufgeführt.
Eine Konzentration von 2 mg/m³ oder weniger besteht z. B. bei der Holzbearbeitung an
- Ständerbohrmaschinen bei Verwendung üblicher Spiralbohrer
- Montagearbeiten ohne Zerspanung
- Langloch-, Dübel- und Reihenbohrmaschinen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen