Beim Abnehmen von Drahtbunden von Maschinen und vor jedem Transport sind die Drahtenden festzulegen, sofern die Gefahr besteht, dass die Drahtenden hervorstehen oder sich lösen. Dies gilt nicht für Drahtbunde, deren Enden für die weitere Be- oder Verarbeitung gerade sein müssen.

 

Dies wird z.B. erreicht, wenn

  • Drahtenden am Anfang der Drahtbunde so zwischen die Drahtumgänge gesteckt werden, dass sie nicht herausspringen können,
  • Drahtenden so umgebogen werden, dass sie nicht aus dem Drahtbund herausstehen

    oder

  • Drahtenden bzw. Drahtbunde mit Bindedraht oder dergleichen umwickelt und auch die Enden des Bindedrahtes verwahrt werden.

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