5.1
Transportanker und -systeme dürfen nur in Übereinstimmung mit der zugehörigen Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers eingebaut und verwendet werden. Die Einbau- und Verwendungsanleitung muß auch an der Montagebaustelle zur Verfügung stehen.
5.2
Bei Transportankersystemen dürfen nur die zusammengehörigen Transportanker und Lastaufnahmemittel verwendet werden.
5.3
Die Tragfähigkeit des Transportankers oder -systems muß mindestens der auftretenden Zugkraft unter Berücksichtigung der möglichen Lastüberlagerung entsprechen. Diese Zugkraft ist zu ermitteln unter Berücksichtigung der
- Eigenlast des Fertigteiles,
- Haftung in der Schalung beim Ausheben,
- Stoßzuschläge,
- Kraftrichtungen aus dem Anschlagmittel,
- Verwendung von mehrsträngigen Anschlagmitteln mit oder ohne Ausgleichsgehänge,
- Hebelwirkungen, die beim Drehen, Kippen, Schwenken entstehen können.
5.4
Schraubteile sind in Schrauböffnungen bis zum Anschlag einzudrehen. Sie dürfen anschließend um nicht mehr als eine Umdrehung in die gewünschte Stellung zurückgedreht werden. Vor dem Eindrehen sind die Öffnungen von eingedrungenen Fremdkörpern zu befreien.
5.5
Transportanker sind für wiederholten Einsatz nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn sie sich in Übereinstimmung mit dem Zulassungsbescheid “Nichtrostende Stähle”, erteilt vom Institut für Bautechnik, Reichpietschufer 74 - 76, 10785 Berlin, unter Zulassungs-Nr. 7-30.44.1 befinden.
5.6
Transportanker, die aus einbetonierten Stahldrahtseilschlaufen bestehen, sind für den wiederholten Einsatz auch dann nicht zulässig, wenn sie den Bestimmungen des Abschnittes 5.5 entsprechen.
5.7
Fehlerhaft eingebaute Transportanker oder solche mit beschädigten Teilen, z. B. durch Gewindeabnutzung, Korrosion oder sichtbare Verformung sowie beschädigte Teile von Transportankersystemen, dürfen nicht zum Anschlagen benutzt werden.
5.8
Fertigteile mit einbetonierten Stahldrahtseilschlaufen sind so zu lagern, daß die Schlaufen nicht abgeknickt werden.
5.9
Stahldrahtseile dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn einer der folgenden Mängel festgestellt wird:
- Knicke und Kinken (Klanken),
- Bruch einer Litze,
- Lockerung der äußeren Lage in der freien Länge,
- Quetschungen in der freien Länge,
- Quetschungen im Auflagebereich der Öse mit mehr als 4 Drahtbrüchen bei Litzenseilen bzw. mehr als 10 Drahtbrüchen bei Kabelschlagseilen,
- Korrosionsnarben,
- Beschädigungen oder starker Verschleiß der Seil- oder Endverbindung,
- Drahtbrüche in großer Zahl.
Seilart |
Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von |
3d |
6d |
30d |
Litzenseil |
4 |
6 |
16 |
Kabelschlagseil |
10 |
15 |
40 |
d = Seilnenndurchmesser |