Lehrgangsinhalt: | vorgeschriebene Lehreinheiten | |||
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1 | Überblick über die Rechtssystematik des Arbeitsschutzes und anzuwendenden Vorschriften und Regeln Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) (mit Einschränkung lt. BMWA) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Unfallverhütungsvorschriften), mindestens - Grundsätze der Prävention (BGV A 1) - Bauarbeiten (BGV C 22) Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, mindestens - BG-Regel: Deponien (BGR 127) - BG-Regel: Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189) - BG-Regel: Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) - BG-Regel: Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195) - Merkblatt für Fahrerkabinen mir Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues (BGI 581) - Merkblatt für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Bodensanierung (BGI 583) Die Bearbeitung der aus den einzelnen Vorschriften und Regeln für das Lehrgangsthema wichtigen Teilaspekte soll in den betreffenden Lehreinheiten erfolgen. |
2 LE | ||
2 | Personelle Anforderung, Verantwortung und Haftung
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2 LE | ||
3 | Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
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5 LE | ||
4 | Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
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4 LE | ||
5 | Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen
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9 LE | ||
6 | Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe | 1 LE | ||
7 | Arbeitsmedizin
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4 LE | ||
8 | Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Maßnahmen im Arbeits- und Sicherheitsplan bzw. in der Betriebsanweisung Unterweisung, Dokumentation Übung unter Bezug auf die Ergebnisse aus den Lehrabschnitten 3 und 4 |
4 LE | ||
9 | Prüfung | 1 LE | ||
---------------------- Gesamt 32 LE |
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