Baustelle: Arbeitsschutz-Anforderungen im Überblick

Ob Bauherr, SiGeKo oder Architekt – jeder kann und muss dazu beitragen, dass auf einer Baustelle die Mindeststandards für Hygiene, Sicherheit und Gesundheit eingehalten werden. Die Anforderungen z. B. an die sozialen und sanitären Einrichtungen der Baustelle sollten deshalb bereits bei der Planung der Ausführung berücksichtigt werden.
Baustelle: SiGeKo koordiniert Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle
Die Tätigkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) soll die Anwendung der Grundsätze des Arbeitsschutzes in der Koordination mehrerer Auftragnehmer gewährleisten.
Daher muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bereits in der Planung der Ausführung aktiv werden und die Anwendung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die Vorbereitung der Bauausführung hineintragen. Genauso ist bereits in der Ausführungsplanung der baulichen Anlage ihre spätere Instandhaltung unter dem Gesichtspunkt der gefahrfreien Durchführung zu berücksichtigen.
In der Ausführungsphase muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und zur Koordinierung der gemeinsam zu nutzenden sicherheitstechnischen Einrichtungen hinwirken.
Baustellenspezifische Bereiche mit besonderen Anforderungen
U.a. in folgenden Bereichen sind bei der Gefährdungsbeurteilung von Baustellen besondere Anforderungen zu berücksichtigen:
- Arbeiten in der Höhe,
- Sonderregelungen für Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe sowie Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
- Verwendung von Werkzeug, Arbeitsmitteln und Baumaschinen,
- Toiletten, Waschräume, Umkleideräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Unterkünfte sowie
- Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe.
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