3.8.1
Wenn als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen nicht möglich sind, wie z. B. an freistehenden Schornsteinen, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz als individuelle Schutzmaßnahme einzusetzen.
In diesem Fall ist das System zum Auffangen abstürzender Personen so zu wählen, dass bei einem Sturz das Auf- oder Anprallen auf/an ein Hindernis ausgeschlossen und die Fallstrecke möglichst gering ist.
3.8.2
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind Systeme zum Auffangen abstürzender Personen. Sie bestehen aus einem Auffanggurt und zusätzlichen Bestandteilen, z. B. Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Höhensicherungsgerät.
Es ist ausschließlich das folgende System festgelegt:
- System aus Auffanggurt, fester Führung (Schiene, Drahtseil), mitlaufendem Auffanggerät und Verbindungselement (Karabiner) und/oder Verbindungsmittel (Chemiefaserband) (System mit Steigschutzeinrichtung).
3.8.3
Teile der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sind
- Auffanggurte,
- Verbindungsmittel (Seil, Gurtband, Kette),
- mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtungen).
3.8.4
Auffanggurte
3.8.4.1
Je nach Art der Tätigkeit und der besonderen Gefahren im Absturzfall ist ein geeigneter Auffanggurt auszuwählen. Ein Auffanggurt besteht aus verstellbaren Gurtbändern, die den Körper umschließend im Beckenbereich und an den Schultern verlaufen.
Bei der Auswahl des Gurtes sind der Anwendungsbereich, die Passform, die erforderlichen Ösen, die Einstellmöglichkeiten und das Gewicht des Anwenders oder der Anwenderin inklusive der mitzuführenden Arbeitsmittel maßgeblich.
Auffanggurte sind mit hinterer und/oder vorderer Auffangöse ausgestattet, die über dem Körperschwerpunkt liegen. Auffangösen sind mit dem Großbuchstaben "A" gekennzeichnet.
Auffanggurte mit hinterer Auffangöse sind für Arbeiten geeignet, bei denen sich der Anschlagpunkt oberhalb oder hinter der zu sichernden Person befindet. Entsprechend sind Auffanggurte mit vorderer Auffangöse eher für Arbeiten geeignet, bei denen sich der Anschlagpunkt oberhalb oder vor der zu sichernden Person befindet.
Halteösen an Auffanggurten dürfen nicht für Auffangfunktionen benutzt werden.
Abb. 25
Auffanggurt mit rückseitiger Fangöse und einer vorderen Steigschutzöse; Rückenstütze bzw. Rückenpolster
3.8.5
Die Ausführung der Verbindung von vorderer Auffangöse bzw. Steigschutzöse des Auffanggurtes und Auffanggerät ist vom Hersteller vorgegeben und darf nicht verändert werden. Es gibt Auffanggeräte, die mit zwei vorderen Auffangösen (am Bauchgurt und im oberen sternalen Bereich) verbunden werden müssen (siehe Abb. 25).
3.8.6
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtungen)
3.8.6.1
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung sind Bestandteile eines Auffangsystems und werden als Steigschutzeinrichtung bezeichnet. Sie werden in Verbindung mit einem Auffanggurt mit geeigneter vorderer Auffangöse an Verkehrswegen zum Steigen in Höhen und Tiefen eingesetzt. Die festen Führungen, bestehend aus einer Schiene oder einem Drahtseil, sind in der Regel an den Verwendungsorten, wie z. B. Steigleitern an Schornsteinen fest installiert. Für den Steigvorgang wird oder ist bereits ein mitlaufendes Auffanggerät an der Führung angefügt. Das Auffanggerät, verbunden mit der entsprechenden Auffangöse des Auffanggurtes, begleitet ohne manuelle Betätigung die steigende Person. Im Sturzfall arretiert es an der Führung und verhindert so den Absturz der Person. Für die Rettung muss ein weiteres mitlaufendes Auffanggerät vorhanden sein.
3.8.6.2
Für das Auf- bzw. Absteigen ist generell eine Entriegelung der Sperrvorrichtung (verhindert das Abrutschen des Gerätes an der Führung) des Auffanggerätes erforderlich. Dies erfolgt ohne manuelle Betätigung der steigenden Person entweder mit oder ohne horizontale Zugkraft, die z. B. durch Zurücklehnen beim Steigen aufgebracht wird. In der Praxis werden vorzugsweise mitlaufende Auffanggeräte benutzt, die mit horizontaler Zugkraft entriegelt werden.
Befinden sich Ein- bzw. Ausstiegsstellen in einem absturzgefährdeten Bereich ist darauf zu achten, dass die Führungen mit Endsicherungen ausgestattet sind, die ein unbeabsichtigtes Herauslaufen des mitlaufenden Auffanggerätes verhindern. Sind Auffanggeräte so gestaltet, dass sie an der Schiene/dem Drahtseil angefügt und davon wieder gelöst werden können, muss anhand der Kennzeichnung des Auffanggerätes, der Führung und den Angaben in der Gebrauchsanleitung eine eindeutige Zuordnung möglich sein.
3.8.6.3
Durch die Verwendung von auf das Körpergewicht inkl. mitgeführten Arbeitsmitteln abgestimmten Falldämpfern oder energieabsorbierenden Einzelteilen bzw. energieabsorbierender Funktion des Auffanggerätes werden die Stoßkräfte auf höchstens 6 kN reduziert.
3.8.6.4
Bei der Benutzung von Steigschutzeinrichtungen ist die vordere Auffangöse (am Bauchgurt) direkt an der Zwischenverbindung (ohne zusätzliche Teile) anzuschließen. Die Länge der Zwischenverbi...