Diese Hinweise sind erarbeitet worden unter Mitarbeit von:

  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV)
  • Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. - gewerkschaftlicher Fachverband
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Diese Hinweise wenden sich an die Unternehmerin oder den Unternehmer, die oder der persönlichen Schutzausrüstungen auszuwählen und kostenlos zur Verfügung zu stellen hat, sowie an die Beschäftigten.

Neben diesen Hinweisen ist die für die jeweilige PSA zutreffende DGUV Regel eine Hilfestellung bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung (siehe Literatur).

Die in diesen Hinweisen enthaltenen technischen Lösungen schließen andere mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


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