Charta für Sicherheit auf dem Bau
Im Rahmen der diesjährigen Messe Stone+tec in Nürnberg (2024) hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze die „Charta für Sicherheit auf dem Bau“ unterzeichnet. Damit setzt er im Namen seiner Mitgliedsunternehmen ein Zeichen für sichere und gesunde Arbeitsplätze in der Branche. Die Charta wurde von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) initiiert, um den präventiven Arbeitsschutz in den Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen zu stärken. Seit dem Start der Initiative im Jahr 2017 haben bereits 18 Branchenverbände, darunter der Deutsche Abbruchverband, der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, der Bundesverband Gerüstbau oder die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, die Charta unterzeichnet.
Verhaltensorientiertes Präventionsprogramm
Die Charta ist Teil der BG Bau-Kampagne „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich“, ein verhaltensorientiertes Präventionsprogramm, das Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bewusstsein aller im Betrieb Beschäftigten verankern soll. Die Unterzeichnenden der Charta setzen sich dafür ein, so wird es in der Charta formuliert, „dass in ihren Arbeitsschutzstandards eingehalten, Beschäftigte geschützt und Unfallrisiken vermieden werden.“ Diese Ziele werden insbesondere durch die folgenden Leitsätze verfolgt:
- Wir erkennen Unfallrisiken und beseitigen diese. Erst dann arbeiten wir weiter.
- Wir halten Sicherheitsregeln ein.
- Wir sind Vorreiter beim Arbeitsschutz.
- Wir tragen zum positiven Erscheinungsbild der Bauwirtschaft bei.
Beschäftigte müssen aktiv werden
Diverse Studien belegen, dass der Großteil der Unfälle in Betrieben durch menschliches Fehlverhalten entsteht. Die BG Bau betont, dass eine wirksame Prävention daher nicht allein durch verbesserte Arbeitsmittel, technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen erreicht werden kann. Für eine ganzheitliche Prävention müssen auch die persönlichen Einstellungen der Beschäftigten und ihr Verhalten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Unzureichendes Risiko- und Verantwortungsbewusstsein, Bequemlichkeit und sicherheitswidrige Gewohnheiten müssen verstärkt thematisiert werden. Neben den Unternehmen stehen auch die Beschäftigten in der Verantwortung aktiv auf Sicherheitsdefizite hinzuweisen, egal ob diese technisch-organisatorischer oder verhaltensbedingter Natur sind. Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG Bau, erklärt: „Wenn eine Regel verletzt wird, hat jeder das Recht und die Pflicht, ‚Stopp!‘ zu sagen und erst weiterzuarbeiten, wenn die Mängel beseitigt sind.“
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024