Wesentlich erhöhte körperliche Belastungen der Beschäftigten können zu Erkrankungen bis hin zur Berufsunfähigkeit führen. Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln kann Unfälle verhindern und Belastungen reduzieren, sodass die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten gefördert wird.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 34 Teleskopstange
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 35 Manipulator
|
Weitere Informationen |
- DGUV Information 206-007 "So geht´s mit Ideen-Treffen"
- DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"
- BG-Broschüre "Ergonomie am Bau - Damit es leichter geht"
- BG-Broschüre "Ergonomie am Bau - Das kann jeder tun!"
- www.ergonomie-bau.de
|
Folgende körperliche Belastungen können zu Gesundheitsschäden der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen und somit die Gesundheit der Beschäftigten negativ beeinflussen.
- Heben, Halten und Tragen sowie Ziehen und Schieben von schweren Lasten
- Arbeiten in Zwangshaltungen (Bücken, Knien, Hocken, Arbeiten über Schulterniveau)
- Arbeiten mit gleichförmigen Bewegungsabläufen, insbesondere bei erhöhter Kraftanstrengung (Hämmern, Drehen, Drücken)
- Einwirkungen von Hand-Arm-Vibrationen oder Ganzkörpervibrationen
Zusätzlich können Lärm, klimatische und psychische Belastungen zu einer Verstärkung der körperlichen Beanspruchung führen.
Berücksichtigen Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung die nachfolgenden Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Arbeitsverfahren
Wählen Sie Arbeitsverfahren nach ergonomischen Gesichtspunkten aus. Benutzen Sie beispielsweise maschinengeführte Saugheber zum Versetzen von großformatigen Fliesen und Platten, Glaselementen, Kleberauftragsgerät und Trockenbauverlegesysteme.
Ergonomische Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel
Setzen Sie ergonomische Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel ein, die einschließlich ihrer Schnittstelle zum Menschen an die körperlichen Eigenschaften und Kompetenzen angepasst sind und biomechanische Belastungen vermeiden.
Wählen Sie Arbeitsmittel nach Gewicht, Griffgestaltung, Kraftaufwand bei Verwendung, Transportierfähigkeit, Handhabung bzw. Praktikabilität, Rechts- und Linkshänderfähigkeit aus.
Setzen Sie bei schweren Lasten technische Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialtransport ein, beispielsweise Treppensteiger, Bauaufzüge, Transportgurte, Karren, Montagelifte, Tragegriffe für angebrochene Sackwaren.
Verwenden Sie erhöhte Ablageflächen für das Lagern und Bearbeiten von Materialien.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 36 Mobile Werkbank
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 37 Montagehilfe
Hilfreich sind z. B. höhenverstellbare Arbeitstische, Eimerträger (zulässige Lasteinwirkung auf den Seitenschutz beachten) und einhängbare Leitertritte.
Setzen Sie vorzugsweise höhenverstellbare Geräte ein und passen Sie die Geräte der Körpergröße an, z. B. Teleskopstangen, Fliesenschneidetisch. Bevorzugen Sie bei Neuanschaffungen staub-, vibrations- und lärmgeminderte Maschinen, Fahrzeuge und Geräte.
Arbeitsabläufe
Berücksichtigen Sie bei der Organisation der Arbeitsabläufe auch ergonomische Gesichtspunkte, um eine Übereinstimmung der Anforderungen einer Tätigkeit mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erreichen.
Vermeiden Sie lange Transportwege, lassen Sie direkt an den Einbauort liefern.
Sorgen Sie dafür, dass möglichst ein regelmäßiger Wechsel der Arbeitshaltungen oder auch der Arbeitstätigkeiten erfolgt. Das verteilt die Belastungen auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Verhalten
Zeigen Sie Ihren Beschäftigten rückengerechte Hebe- und Tragetechniken (siehe Abbildung 38 und 39).
Weisen Sie Ihre Beschäftigten in geeignete Ausgleichsübungen ein.
Weitere Hinweise können Sie der BG-Broschüre "Ergonomie am Bau - Damit es leichter geht!" entnehmen.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 38 Hebe- und Tragetechniken (1)
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 39 Hebe- und Tragetechniken (2)
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 40 Ausgleichsübungen