Die hauptsächlichen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen bilden Absturzgefahren, Gefahren beim Umgang mit Maschinen und Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen. Gestalten Sie nach Möglichkeit den Arbeitsablauf mit ergonomischen Hilfsmitteln. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen und für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.
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Abb. 88
Auftragen von Holzschutz
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Abb. 89 Abdichtungsarbeiten
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Abb. 90 Aufbringen von Schweißbahnen
Achten Sie bei der Durchführung von Bautenschutz- und Bauwerksabdichtungsarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:
- Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Durchsturz durch nicht tragfähige Bauteile und Öffnungen
- Herabrutschende Massen in Baugruben
- Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen
- Gefahrstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe können Sensibilisierungen bewirken
- Lärm
Absturzsicherung
Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen für Absturzsicherungen z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz.
Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind, z. B. Kennzeichnung des Gerüstes.
Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Achten Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen auf Bodenvertiefungen und Bodenunebenheiten.
Verwenden Sie beim Einsatz von Leitern vorzugsweise Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen bei Steh- und Anlegeleitern.
Maßnahmen sind entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu treffen, z. B. durch Abdeckungen oder Schutznetze.
Durchsturzsicherung
Sichern Sie vorhandene Öffnungen und nicht begehbare Bauteile gegen Hineinfallen und Durchbrechen.
Baugrubensicherung
Lassen Sie Arbeiten ausschließlich in standsicheren Baugruben ausführen. Bei nicht statisch nachgewiesenen Böschungen sind folgende Böschungswinkel (ß) nicht zu überschreiten:
ß = 45° bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden
ß = 60° bei mindestens steifen bindigen Böden
ß = 80° bei Fels
Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen
Beachten Sie beim Umgang mit Bearbeitungsmaschinen die Betriebsanleitungen der Hersteller und sorgen Sie dafür, dass ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel eingesetzt werden.
Bei Bautenschutz- und Bauwerksabdichtungsarbeiten kommen unterschiedlichste Handmaschinen wie z. B. Bohr-, Stemm-, Trenn- und Sägemaschinen zum Einsatz. Sorgen Sie dafür, dass das Werkstück vor dem Bearbeiten sicher festgelegt wird, damit das Werkstück nicht verrutscht und die Bearbeitungsmaschine nicht verkantet. Die Maschine stets beidhändig führen und beim Arbeiten einen sicheren Stand einnehmen.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"
- DGUV Information 201-028 "Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung"
- DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
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Abb. 91 Abdichtungsarbeiten am Kellergeschoss
Abb. 92 Gefahrstoffpiktogramme
Bei Trenn- und Sägemaschinen nur gekennzeichnete Schleifscheiben und geeignete Sägeblätter verwenden, die hinsichtlich der zugelassenen Umfangsgeschwindigkeit über der der Maschine liegen.
Achten Sie darauf, dass di...