Die Demontage von Bauteilen dient dem weitgehend zerstörungsfreien Rückbau von Bauwerken bzw. Bauteilen. Dabei wird das Bauwerk in Einzelteile bzw. in mit einem Hebezeug bewegbare Teile zerlegt. Diese Teile werden in der Regel von der Abbruchbaustelle abtransportiert, um anschließend entsorgt, aufbereitet oder als Ganzes wiederverwendet zu werden. Beim Demontieren bestehen insbesondere Gefährdungen durch herabfallende oder umkippende Teile. Führen Sie Demontagen so aus, dass unsichere und instabile Zustände verhindert werden. Setzen Sie nur ausreichend dimensionierte Hebezeuge ein.

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Abb. 108

Demontage eines Turms aus Stahlbeton

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Abb. 109

Rückbau einer Gebäudehülle

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Abb. 110

Anschlagen eines Bauteils

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Gefährdungen

Bei Demontagearbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:

  • Absturz von Personen an Bauteilen (z. B. Deckenkanten, Bodenöffnungen) und von Arbeits- und Transportmitteln (z. B. Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Leitern, Fahrzeuge)
  • unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen durch:

    • unsachgemäßes Anschlagen der Last
    • nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Lastaufnahmemittels
    • Windeinwirkung etc.
  • Umsturz von Bauteilen infolge unsachgemäßer Demontage bzw. fehlerhafter Lagerung
  • Umkippen von Hebezeugen und Hubarbeitsbühnen aufgrund mangelhafter Aufstellung oder Überlastung
  • ungeschützt bewegte Teile, z. B. bei Verwendung handgeführter Abbruchwerkzeuge
  • elektrischer Schlag, Lichtbogen
Maßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Vorbereiten der Demontagearbeiten

Sichten Sie die Konstruktions- und Statikunterlagen der zu demontierenden baulichen Anlage. Legen Sie gemeinsam mit dem Planer die Demontagereihenfolge fest. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Abbruchstatiker oder eine Abbruchstatikerin zur Beratung hinzu. Standsicherheit und Tragfähigkeit der baulichen Anlage müssen während der Demontagearbeiten jederzeit gewährleistet sein.

Erstellen Sie die Abbruchanweisung (Demontageanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben.

Durch maschinelle Verfahren, wie Bohren und Sägen ist es möglich, körperliche Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Lösen der Bauteile zu verringern.

Demontageanweisung (Abbruchanweisung)

Ihre schriftlich zu erstellende Demontageanweisung soll mindestens folgende Angaben enthalten:

  • konstruktive Besonderheiten
  • Art, Umfang und Reihenfolge der Demontagearbeiten
  • Art und Anzahl der eingesetzten Geräte und Maschinen
  • Arbeitsplätze und Zugänge
  • Schutz der Beschäftigten gegen Absturz
  • Maßnahmen bei eventuell vorhandenen Gefahrstoffen
  • Gewicht der zu demontierenden Bauteile
  • Lage der Anschlagpunkte
  • Lage des Schwerpunktes jedes zu demontierenden Bauteils
  • Festlegung der Hebezeuge
  • Maßnahmen zur Standsicherheit der Teile während der einzelnen Demontagezustände

Organisation

Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Demontageanweisung in die vorgesehenen Arbeiten ein.

Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende.

Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Anschläger und Anschlägerinnen sowie der Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen.

Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z. B. Abbruchanweisung, Betriebsanleitungen von Kranen, Lastaufnahmemitteln und Hubarbeitsbühnen) auf der Baustelle vorhanden sind.

Beachten Sie bei der Baustelleneinrichtung, dass geeignete Krane zum Einsatz kommen.

Hinweise zum Inhalt einer Abbruchanweisung erhalten Sie in Anlage 5.2.

Hochgelegene Arbeitsplätze

Sorgen Sie vorrangig durch technische Maßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Absturzkanten, Öffnungen oder auf den demontierten Bauwerksteilen so gering wie möglich gehalten wird.

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Abb. 111

Absturzsicherung vor der Demontage anbringen

Geeignet sind die Verwendung von Gerüsten und Hubarbeitsbühnen sowie die Sicherung mittels Seitenschutz oder Abdeckungen.

Leitern sind in der Regel keine geeigneten Arbeitsplätze bei der Demontage.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

PSA gegen Absturz darf nur verwendet werden, wenn andere technisc...

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