Die Demontage von Bauteilen dient dem weitgehend zerstörungsfreien Rückbau von Bauwerken bzw. Bauteilen. Dabei wird das Bauwerk in Einzelteile bzw. in mit einem Hebezeug bewegbare Teile zerlegt. Diese Teile werden in der Regel von der Abbruchbaustelle abtransportiert, um anschließend entsorgt, aufbereitet oder als Ganzes wiederverwendet zu werden. Beim Demontieren bestehen insbesondere Gefährdungen durch herabfallende oder umkippende Teile. Führen Sie Demontagen so aus, dass unsichere und instabile Zustände verhindert werden. Setzen Sie nur ausreichend dimensionierte Hebezeuge ein.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 108
Demontage eines Turms aus Stahlbeton
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 109
Rückbau einer Gebäudehülle
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 110
Anschlagen eines Bauteils
Bei Demontagearbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Vorbereiten der Demontagearbeiten
Sichten Sie die Konstruktions- und Statikunterlagen der zu demontierenden baulichen Anlage. Legen Sie gemeinsam mit dem Planer die Demontagereihenfolge fest. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Abbruchstatiker oder eine Abbruchstatikerin zur Beratung hinzu. Standsicherheit und Tragfähigkeit der baulichen Anlage müssen während der Demontagearbeiten jederzeit gewährleistet sein.
Erstellen Sie die Abbruchanweisung (Demontageanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben.
Durch maschinelle Verfahren, wie Bohren und Sägen ist es möglich, körperliche Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Lösen der Bauteile zu verringern.
Demontageanweisung (Abbruchanweisung)
Ihre schriftlich zu erstellende Demontageanweisung soll mindestens folgende Angaben enthalten:
- konstruktive Besonderheiten
- Art, Umfang und Reihenfolge der Demontagearbeiten
- Art und Anzahl der eingesetzten Geräte und Maschinen
- Arbeitsplätze und Zugänge
- Schutz der Beschäftigten gegen Absturz
- Maßnahmen bei eventuell vorhandenen Gefahrstoffen
- Gewicht der zu demontierenden Bauteile
- Lage der Anschlagpunkte
- Lage des Schwerpunktes jedes zu demontierenden Bauteils
- Festlegung der Hebezeuge
- Maßnahmen zur Standsicherheit der Teile während der einzelnen Demontagezustände
Organisation
Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Demontageanweisung in die vorgesehenen Arbeiten ein.
Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende.
Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Anschläger und Anschlägerinnen sowie der Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen.
Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z. B. Abbruchanweisung, Betriebsanleitungen von Kranen, Lastaufnahmemitteln und Hubarbeitsbühnen) auf der Baustelle vorhanden sind.
Beachten Sie bei der Baustelleneinrichtung, dass geeignete Krane zum Einsatz kommen.
Hinweise zum Inhalt einer Abbruchanweisung erhalten Sie in Anlage 5.2.
Hochgelegene Arbeitsplätze
Sorgen Sie vorrangig durch technische Maßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Absturzkanten, Öffnungen oder auf den demontierten Bauwerksteilen so gering wie möglich gehalten wird.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 111
Absturzsicherung vor der Demontage anbringen
Geeignet sind die Verwendung von Gerüsten und Hubarbeitsbühnen sowie die Sicherung mittels Seitenschutz oder Abdeckungen.
Leitern sind in der Regel keine geeigneten Arbeitsplätze bei der Demontage.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
PSA gegen Absturz darf nur verwendet werden, wenn andere technisc...