Die im Rahmen der Arbeitsvorbereitung getroffenen Festlegungen, insbesondere hinsichtlich der gewählten Abbruchtechnologie, münden in der Erstellung einer schriftlichen Abbruchanweisung.
Diese dient der Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle und beinhaltet die wesentlichen, technisch-organisatorischen Informationen zum Arbeitsablauf sowie die geplanten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Abbruchanweisung dokumentiert gegenüber dem Bauherrn, dem Planer bzw. der Planerin, dem bzw. der SiGeKo und den Behörden die Wahl eines geeigneten Abbruchverfahrens sowie die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der Entsorgungsvorschriften.
Die Abbruchanweisung muss schriftlich erstellt werden und auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen. Auf die Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn keine besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen bestehen. Die nachfolgende Gliederung (Punkte 1 bis 36) stellt ein Beispiel dar, wie die für eine schriftliche Abbruchanweisung relevanten Informationen sinnvoll unterteilt werden können.
Gliederung einer Abbruchanweisung (Quelle: Baustein C 301 der BG BAU)
1. |
Abbruchbaustelle (Ort, Straße, Beginn/Ende) |
2. |
Bau-/Abbruchgenehmigung |
3. |
Auftraggeber |
4. |
Aufsichtführender (Polier) |
5. |
Fachbauleiter/-in |
6. |
Bauleiter/-in, LBO |
7. |
Koordinator/in des Auftraggebers |
8. |
Zuständige BG/Mitglieds-Nr. |
9. |
Einsatz von Subunternehmern/Subunternehmerinnen (ja/nein) |
10. |
Wenn ja, für welchen Teilbereich |
11. |
Kurzbeschreibung der baulichen Anlage |
12. |
Konstruktive Besonderheiten |
13. |
Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen |
14. |
Sicherung des öffentlichen Verkehrs |
15. |
Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte |
16. |
Vorgesehene Arbeitsabschnitte |
17. |
Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere) |
18. |
Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz |
19. |
Tragfähigkeit befahrbarer Decke (kN/m²) |
20. |
Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein) |
21. |
Verantwortliche/r Tragwerksplaner/in/Unternehmer/ in |
22. |
Falls Abbruchstatik erforderlich: Ersteller |
23. |
Schutz benachbarter Grundstücke |
24. |
Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen |
25. |
Abstützmaßnahmen am Gebäude |
26. |
Erforderliche Gerüste/Schutzdächer |
27. |
Zugänge zu den Arbeitsplätzen |
28. |
Erforderliche Absturzsicherungen |
29. |
Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/ nein) |
30. |
Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich |
31. |
Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen |
32. |
Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten |
33. |
Geplante Materialtrennung |
34. |
Art der Bereitstellung zur Entsorgung |
35. |
Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen |
36. |
Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen |
Eine elektronische Vorlage im Word-Format kann von der Internetseite der BG BAU heruntergeladen werden.
http://www.bgbau-medien.de
Nachfolgend finden Sie ergänzend zur o. g. Gliederung (Punkte 1 bis 36) Stichwörter und Hinweise zur weiteren Ausarbeitung der Abbruchanweisung. Die Liste der Stichwörter und Hinweise ist nicht abschließend. In Abhängigkeit der projektspezifischen Anforderungen können Punkte unberücksichtigt bleiben oder aber die Ergänzung von weiteren Informationen notwendig sein.
zu 11: Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
Konstruktion, Geometrie, Baustoffe, bisherige Nutzung usw.
zu 12: Konstruktive Besonderheiten
Decken, Auskragungen, Gewölbe usw.
zu 13: Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen
- Hinweise auf vorhandene unterirdische Medienleitungen, Schächte, Kanäle usw.
- Angaben zu erforderlichen Sicherungen der Leitungen (Abdecken, Abhängen, Verlegen etc.)
- Hinweise auf vorhandene Freileitungen (z. B. bei Spreng- und Kranarbeiten)
- Medienfreiheit durch Leitungsbetreiber bestätigen lassen (gilt auch für zu entfernende Leitungen)
- Erstellung eines Havarie-Planes (falls erforderlich)
zu 14: Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch
Baustellenabsperrung, verkehrsrechtliche Anordnungen
zu 15: Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte
- Abbruchgrenzen
- zu erhaltende Bauwerksteile/Maßnahmen
- zu sichernde angrenzende Bebauung/Maßnahmen
- zu trennende Ver- und Entsorgungsleitungen
- zu erhaltende Ver- und Entsorgungsleitungen/ Sicherungsmaßnahmen
- Reihenfolge der Abbrucharbeiten
- Vorschwächung von Bauwerksteilen
- Besonderheiten
zu 16: Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Abbruchpläne, zeichnerische Darstellung
zu 17: Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
Vorbereitende Maßnahmen:
- Entkernen
- Ausbau technischer Einrichtungen
- Schadstoffsanierung
Manuelle Abbrucharbeiten/Festzulegen sind:
- Abbruchgeräte und -werkzeuge
- Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege
- ggf. Stand-, Fahr- oder Fassadengerüste
- ggf. Hubarbeitsbühne
- Tragfähigkeit von Bauteilen zwecks Befahrung mit Kompaktmaschinen wie Minibagger, Radlader, Abbruchroboter usw. zwecks Beräumung bzw. Unterstützung der manuellen Arbeiten
- Maßnahmen gegen Absturz
- Lärm- und Staubminderungsmaßnahmen
- ggf. weiteren Maßnahmen