Viele Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist eine sichere Alternative gegenüber gefährlichen Arbeiten auf Leitern und ist weniger aufwändig als eine Einrüstung.
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Abb. 62 Auffanggurt mit vorderer/hinterer Auffangöse und längenverstellbares (max. 1,80 m) Verbindungsmittel mit Falldämpfer
Gefährdungen
- Umsturz, z. B. durch Überlastung, unsachgemäßes Abstützen, ungünstige Bodenverhältnisse, Einfahren in Vertiefungen und Bodenöffnungen.
Absturzgefährdung z. B.
- beim Verlassen des Arbeitskorbes im angehobenen Zustand,
- beim Aufsteigen auf das Geländer,
- durch Herausgeschleudert werden insbesondere aus Teleskoparbeitsbühnen, z. B. beim Verfahren, durch Hängenbleiben des Arbeitskorbes an und unter Konstruktionen bzw. in Bäumen (Peitscheneffekt/Katapuleffekt),
- Überlastung des Arbeitskorbes,
- Angefahren werden durch andere Fahrzeuge,
- Quetschgefährdung, z. B. zwischen Bedienpult bzw. Geländer der Hubarbeitsbühne und Teilen der Umgebung,
- mangelnde Qualifikation der Maschinenführenden,
- getroffen werden von herabfallenden Lasten,
- Unterschreitung von Sicherheitsabständen zu Freileitungen.
Maßnahmen
MaßnahmenVerwenden Sie Hubarbeitsbühnen entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers bestimmungsgemäß.
- Stellen Sie Ihren Beschäftigten nur geeignete und intakte, regelmäßig geprüfte Hubarbeitsbühnen zur Verfügung.
- Beachten Sie bei der Auswahl der Bühne die notwendige Tragfähigkeit (Personenzahl und Zuladung), die Arbeitshöhe, die Reichweite und den Einsatzort (Innen-/ Außeneinsatz). Siehe Abbildung 63.
Sorgen Sie für ausreichend befestigte, tragfähige, ebene und waagerechte Untergründe.
Qualifizieren Sie Ihre Bedienerin bzw. den Bediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen".
- Üben Sie mit der Bedienerin bzw. dem Bediener regelmäßig den Notablass.
- Organisieren Sie, dass zu Baugruben, Gräben, Böschungen und Bauteilen oder Hindernissen z. B. Freileitungen, ausreichend große Abstände eingehalten werden.
- Fahrbare Hebebühnen dürfen nur verfahren werden, wenn sich das Lastaufnahmemittel in Fahrstellung befindet. Hiervon darf abgesehen werden, wenn die hierbei erforderliche Standsicherheit gegeben und im Prüfbuch bescheinigt ist.
- Stellen Sie beim Risiko des Absturzes, unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers, PSA gegen Absturz (PSAgA) zur Verfügung, die speziell für die Verwendung in der Arbeitsbühne bestimmt und zugelassen ist (z. B. Höhensicherungsgeräte mit max. Gesamtlänge 1,8 m, kantengeprüft). Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten in die bestimmungsgemäße Verwendung der PSAgA, der Anschlageinrichtungen und in die Rettung mit praktischen Übungen. Erstellen Sie ein Rettungskonzept.
- Sorgen Sie dafür, dass beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen werden. Beachten Sie hierzu die weiteren Regelungen im Abschnitt "Arbeitsplätz...