Das Lernen außerhalb der Schule soll den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler erweitern. Mit dieser Intention hat die Anzahl und Vielfalt der außerschulischen Lernorte zugenommen. Die Veranstaltungen reichen vom klassischen Wanderausflug bis hin zur meeresbiologischen Exkursion.
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Abb. 26
Unterricht in der Natur: Für alle Beteiligten eine lehrreiche Situation.
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
- Schulvorschriften der Länder zur Aufsicht
- Schulvorschriften der Länder zu Schulfahrten
- §§ 2, 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
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Weitere Informationen |
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
- DGUV Information 202-047 "Mit der Schulklasse sicher unterwegs" (bisher GUV-SI 8047)
- DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" bisher (bisher GUV-SI 8065)
- DGUV Information 202-091 "Medikamentengabe in Schulen" (bisher BG/GUV-SI 8098)
- DGUV Information 204-008 "Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" (bisher BGI/GUV-I 5146)
- DIN 13157 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C"
- Kommunale Unfallversicherung Bayern: Schülerfahrten im Sommer: Aber sicher! Faltblatt
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Das Verlassen der Schule geht mit Gefährdungen und Belastungen für die Sicherheit und Gesundheit der schulischen Akteurinnen und Akteure einher. Lehr- und pädagogische Fachkräfte sowie sonstige Begleitpersonen tragen hohe Verantwortung im Straßenverkehr und an Orten mit ungewohnten Unfallgefahren. Insbesondere schlecht vorbereitete Gruppen sind gefährdet.
Faktoren, die zu Gefährdungen insbesondere der Schülerinnen und Schüler führen können, sind unter anderem
- unzureichende Organisation
- fehlende Absprachen
- fehlende oder unzureichende Aufsicht
- fehlende oder unzureichende Unterweisung der Schülerinnen und Schüler
- mangelnde Disziplin
- unzureichende didaktische Planung
Die sichere Durchführung von schulischen Veranstaltungen an externen Lernorten obliegt der Verantwortlichen beziehungsweise dem Verantwortlichen für den inneren Schulbereich. Grundlage für eine sichere Durchführung sollte eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung sein. Schulleitungen oder die verantwortlichen Lehrkräfte sollten für jeden außerschulischen Lernort die Gefährdungen ermitteln und die Ergebnisse bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung berücksichtigen. Es ist zudem empfehlenswert, dass in der Schulkonferenz Eckpunkte für die Nutzung der Lernorte festgelegt werden.
Die im Folgenden beschriebenen Präventionsmaßnahmen liegen mit einer Ausnahme alle ausschließlich im Verantwortungsbereich des Schulhoheitsträgers.
Veranstaltungen umfassend vorbereiten und organisieren
Der Besuch außerschulischer Lernorte erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand und die Beachtung der einschlägigen landesspezifischen Vorschriften. Vorbereitende Maßnahmen sind unter anderem:
Veranstaltungsort kennen
Die verantwortliche Lehrperson kann nur dann die erforderliche Sicherheit gewährleisten, wenn sie den außerschulischen Lernort kennt. Somit sollte sie, wenn es möglich ist, das Ziel persönlich zuvor erkunden, zum Beispiel die Wanderstrecke abgehen, das Schullandheim oder Museum besuchen.
Kompetente Ansprechpersonen vor Ort können die verantwortliche Lehrkraft bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung entlasten.
Zusätzliche Begleitung
Externe Begleitpersonen, zum Beispiel Eltern, müssen gemäß den Vorgaben zur Aufsichtspflicht von der Schulleitung genehmigt und von ihr oder der verantwortlichen Lehrkraft unterwiesen werden. Sie sollten bereits in die Vorbereitungen einbezogen werden. Insbesondere Aufsichtsfragen sind abzustimmen.
Didaktische Planung
Bei der didaktischen Planung sollten die körperliche Leistungsfähigkeit, das Sozialverhalten und die psychischen Dispositionen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Damit werden Unter- und Überforderungen vermieden. Angebote externer Anbieter sollten Ihre verantwortlichen Lehr- und pädagogischen Fachkräfte daraufhin prüfen, ob fachlich kompetentes und verantwortlich handelndes Personal eingesetzt wird, etwa beim Training oder als Begleitung.
Partizipation der Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler sollten von Ihren Lehrkräften bereits in die Planung einbezogen werden. Ihre aktive Beteiligung wirkt sich positiv auf ihr Verhalten aus und fördert ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Sinnvoll ist es, dabei auch gleich die erforderlichen Verhaltensregeln zu vereinbaren.
Sichere An- und Abreise
Bei der Wahl der Verkehrsmittel sollten Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Hinweise und Checklisten für die Vergabe von Aufträgen finden Sie in der DGUV Information 202-047 "Mit der Schulklasse sicher unter...