4.4.1 Vermeiden des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre

4.4.1.1 Die vorrangige Maßnahme des Explosionsschutzes ist das Vermeiden des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Maßnahmen nach Abschnitt 4.2.[1]

In vielen Fällen ist das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre schwer einzuschätzen.[2]

4.4.1.2 Es ist grundsätzlich zu vermeiden, dass Arbeiten beim Vorhandensein gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären ausgeführt werden.

Lassen sich Arbeiten beim Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausschließen (z. B. Rettung von Versicherten), so dürfen diese nur von besonders unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Betriebsmittel, Werkzeuge und persönlichen Schutzausrüstungen müssen für den Einsatz geeignet sein.

[1] Siehe auch:

TRBS 2152, Teil 2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre".

[2] Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann z. B. entstehen
  • durch Rückstände und im Abwasser gelöste Gase, die bei Reinigungsarbeiten freigesetzt werden,
  • durch Arbeitsverfahren, z. B. Schweißgase, Reinigungsmittel, Lösemittel aus Anstrichen,
  • durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und Flüssiggase, die bei Unfällen bzw. illegaler Einleitung in die Kanalisation gelangen,
  • durch Faulgasbildung,
  • wenn aus betriebstechnischen Gründen brennbare Stoffe nicht aus den u. R. a. A. entfernt werden können.

4.4.2 Vermeiden von Zündquellen

4.4.2.1 Solange eine explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge in u. R. a. A. nicht durch Maßnahmen nach 4.4.1 mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist gemäß TRBS 2152, Teil 3 das Auftreten von Zündquellen konsequent zu vermeiden.[1]

[1] Als Zündqueen können z. B. auftreten:
  • offene Flammen, z. B. durch Schweißen, Schneiden und Rauchen,
  • nicht explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, z. B. Beleuchtungseinrichtungen, Gebläse, Ventilatoren, Mess- und Prüfgeräte,
  • mechanisch erzeugte Funken, z. B. durch Benutzung von Werkzeugen,
  • elektrostatische Entladungen, z. B. durch Aufladung der Person und Gegenständen,
  • heiße Oberflächen.

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