Inspektions- oder Reinigungsarbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen und anderen Bauwerken der Straßenentwässerung, wie z.B. Anlagen zur Ableitung oder Speicherung von Niederschlagswasser, sind aufgrund ihrer Besonderheiten gefährliche Arbeiten nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (siehe auch Abschnitt 2.7 "Gefährliche Arbeiten" der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention").
Hierbei kann eine erhöhte Gefährdung der Beschäftigten durch:
- Absturzgefahr
- Explosionsgefahr
- gefährlicher Atmosphäre (z.B. Sauerstoffmangel, Schwefelwasserstoff)
- infektiöse Krankheitserreger
- Gefahrstoffe
bestehen.
Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Einsteigen in umschlossene Räume abwassertechnischer Anlagen sind daher aus dem Regelwerk besonders zu beachten:
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- DGUV Vorschrift 21 und 22 "Abwassertechnische Anlagen"
- DGUV Regel 103-003 bzw.103-004 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
- DGUV Regel 103-602 "Branche Abwasserentsorgung"
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat die notwendigen
- technischen Voraussetzungen (z.B. Mehrfach-Gaswarngerät, Dreibock mit Rettungshubeinrichtung und Höhensicherungsgerät, PSA gegen Absturz),
- organisatorischen Voraussetzungen (z.B. Betriebsanweisung, Aufsichtsführender) sowie
- fachlichen Voraussetzungen (z.B. Ausbildung, Unterweisung, Rettungsübung)
für das Einsteigen zu schaffen.
Die folgende Tabelle aus Anhang 1 der DGUV Regel 103-003 bzw.103-004 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" enthält eine Übersicht der Maßnahmen beim Einsteigen in Schächte und umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen, welche in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen sind.
Einstiegstiefe | Maßnahmen |
---|---|
1 – 5 m |
|
5 – 10 m | Zusätzlich zu den Maßnahmen für 1 – 5 m: PSA gegen Absturz verwenden. |
> 10 m | Zusätzlich zu dem Maßnahmen für 5 – 10 m: bei Schächten ohne Zwischen-/Ruhepodeste müssen Einfahreinrichtungen verwendet werden. |
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