Für Arbeiten mit besonderen Gefährdung in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen wie z. B.:

  • Einsatz von Druckgas- oder Flüssiggasflaschen

    sowie

  • Schweiß- und Feuerarbeiten

sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.[1]

[1] Siehe auch:
  • BG-Regel "Arbeiten in Behältern, Silos und enge Räumen" (BGR 117-1) sowie
  • einschlägige Detailvorschriften.

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