Umschlaggeräte, zu denen Bagger und Lader gehören, werden zum Be- und Entladen, Sortieren und Beschicken von Aufbereitungsaggregaten eingesetzt. Während Lader mobil sind und schüttgutähnliche Schrotte bewegen, können Bagger stationär befestigt oder mobil mit einem Ketten- oder Radantrieb eingesetzt werden.
Abb. 25
Im Gefahrbereich des Baggers darf sich keine Person aufhalten. Ist der Aufenthalt aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, müssen die Maßnahmen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
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Rechtliche Grundlagen |
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3 - 14
- §§ 3 - 5 der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV Vorschrift 66 "Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott"
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"
- DGUV Regel 100-500 und 100-501, Kap. 2.08 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (Kap. 2.08)
- DGUV Regel 100-500 und 100-501, Kap. 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen" (Kap. 2.12)
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Beim Einsatz von Baggern und Ladern führen die mechanischen Gefährdungen häufig zu schweren oder tödlichen Unfällen. Achten Sie deshalb besonders auf folgende Gefährdungen:
- stolpern, aus- und abrutschen, stürzen und abstürzen beim Auf- und Absteigen aus der Fahrerkabine sowie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten,
- angefahren oder überfahren werden beim Rangieren und Rückwärtsfahren,
- getroffen werden beim Umstürzen, Kippen oder Wegrollen des Gerätes, von wegspringenden Schrottteilen beim Schneiden mit einer Baggerschere, von herabfallenden Teilen aus Greifer oder Schaufel, beim Lösen vom Lasthebemagnet,
- quetschen von Personen zwischen Gerät und festen Teilen der Umgebung beim Wechsel des Lastaufnahmemittels.
Abb. 26
Mehrschalengreifer kippsicher für die Montage aufgestellt
Es sind von Ihnen auch folgende Gefährdungen zu beachten:
- Körperdurchströmung beim Berühren von Freileitungen (Brandentzündung nach Lichtbogen bei Hochspannungsfreileitungen) oder schadhaften elektrischen Betriebsmitteln mit Teilen des Gerätes,
- Gesundheitsschäden auf Grund von Lärm durch Abkipp- und Abwurfgeräusche, Motorengeräusche, benachbarte Geräte,
- Gesundheitsschäden durch Ganzkörpervibrationen z. B. beim Fahren auf unebenen Fahrbahnen, beim Verdichten von Schrott in Behältern oder Waggons,
- einatmen der Abgase, Rauche, Stäube durch Motoremissionen von Geräten oder Fahrzeugen,
- Gefahrstoffeinwirkungen, zum Beispiel durch freiwerdende Stoffe im Schrott und beim Betanken,
- Gesundheitsschäden bei Bränden durch Anhaftungen und brennbare Stoffe im Schrott,
- Unfälle wegen unübersichtlicher Verkehrswege und Arbeitsbereiche, unzureichender Sichtverhältnisse,
- Gesundheitsschäden durch Witterungseinflüsse,
- Beeinträchtigung der Gesundheit durch nicht zuträgliches Klima in der Fahrerkabine oder unergonomische Sitze,
- psychische Belastung durch monotone Tätigkeit,
- physische Belastung durch Heben und Umsetzen schwerer Lasten bei der Reparatur,
- Unfälle durch eine mangelhafte Wartung und Instandsetzung.
Abb. 27
Die Person vor dem Bagger trägt zwar Warnkleidung und Kopfschutz, ist aber durch ihren Aufenthalt im Gefahrbereich durch herausfallende/herausgeschleuderte Teile aus dem Greifer gefährdet. Hinzu kommt noch die Gefährdung durch den fehlenden mechanischen Schutz der Gasflaschen (siehe auch Kapitel 3.3.4 Brennschneiden)
Gefahrbereich beim Bagger- und Laderbetrieb
Gefahrbereich ist die Umgebung des Baggers oder Laders, in der Personen durch arbeitsbedingte Bewegungen des Gerätes, seiner Arbeitseinrichtungen und Anbaugeräte oder durch ausschwingendes oder herabfallendes Ladegut oder durch herabfallende Arbeitseinrichtungen (beispielsweise Anbaugeräte) erreicht werden können.
- Besteht die Gefahr, dass Maschinenführende von herabfallenden Gegenständen getroffen werden können, z. B. bei Arbeiten mit einem Greifer, ist die Maschine mit Schutzgittern auszustatten und zwar für den Schutz des Kabinendaches mit FOPS (Falling Object Protective Strukture) und für den Schutz der Frontscheibe mit FGPS (Front Guard Protective Strukture).
- Beschaffen Sie Geräte mit zweckmäßiger Ausrüstung, z. B. Klimaanlage, schwingungsdämpfende Sitze, anhebbares Führerhaus, ausreichende Anzahl von Tritten und Haltegriffen.
- Setzen Sie nur geprüfte Geräte ein. Legen Sie Art, Umfang und Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung fest (siehe auch Kapitel 2.2).
- Werden Anbaugeräte häufig gewechselt empfiehlt sich der Einsatz von Schnellwechseleinrichtungen (SWE). Um die Gefahr von herabfallenden Anbaugeräten durch eine nicht korrekte Verriegelung zu minimieren sollten nur SWE eingesetzt werden, die mit einer automatischen Erkennung der korrekten Verriegelungsposition oder die mit einem zusätzlichen, direkt am Schnellwechsler integrierten formschlüssigen Sicherungssystem an der Aufnahmeachse ausgerüstet sind.
Anforderungen an Maschinenführende Beschäftigen Sie mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Baggern und Ladern nur Personen, di... |