Als mobile Absauganlagen gelten so genannte Entstauber. Sie sind ausdrücklich für das Absaugen von Schwebstaub bzw. Staubwolken zugelassen. Industriestaubsauger hingegen dienen ausschließlich zum Aufsaugen abgelagerter Stäube.

Mobile Absauganlagen sollten nur für folgende Anwendungen zum Einsatz kommen:

  • kurze Einsatzzeit (< 60 Minuten pro Schicht) und
  • geringe Staubmengen (< 100 g je Schicht) und
  • kleine Luftleistung (< 500 m³/h) oder
  • mobiler Einsatzort (Werkstatt, Baustelle)

Anstelle der in Abschnitt 4.2.5 genannten Anforderungen gelten für mobile Absauganlagen folgende Anforderungen:

  • Sie müssen der DIN EN 60335-2-69 Anhang AA und CC entsprechen.
  • Sie dürfen nicht im laufenden Betrieb abreinigen.
  • Kann das Einsaugen von Zündquellen nicht sicher ausgeschlossen werden, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. ein Funkenvorabscheider) erforderlich.
  • Hinweis in der Betriebsanleitung: "Nach jeder Schicht ist der Filter abzureinigen und der Staubsammelbehälter zu entleeren."

Weitere Informationen siehe DGUV Information 209-084 "Industriestaubsauger und Entstauber".

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 6

Mobile Absauganlage

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Abb. 7

Funkenvorabscheider

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Abb. 8

Karosserie aus Aluminium und funkenreißenden Werkstoffen

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