Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe festgelegt:
Abluft
siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.
Absauganlagen/Absaugungen
sind lüftungstechnische Einrichtungen zur Erfassung, Weiterleitung und gegebenenfalls Abscheidung der bei Arbeitsprozessen freigesetzten Luftverunreinigungen.
Abscheider
werden eingesetzt, um Luftverunreinigungen aus der Luft zu entfernen. Man unterscheidet Einrichtungen zum Abscheiden von
- festen oder flüssigen Luftverunreinigungen (Partikelabscheider),
- gas- oder dampfförmigen Luftverunreinigungen (Gasabscheider).
Absorption
ist das Eindringen eines Gases in eine Flüssigkeit oder einen Festkörper.
Adsorption
ist die Anlagerung von Gasen an der Oberfläche eines Festkörpers.
Aerosole
sind heterogene Gemische aus Luft und luftgetragenen Partikeln (fest oder flüssig). Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Aerosole mit festen Partikeln als Rauche oder Stäube, Aerosole mit flüssigen Partikeln als Nebel bezeichnet.
Außenluft
siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.
Erfassungseinrichtungen
sind lufttechnische Bauteile, die dazu dienen, luftfremde Stoffe ortsnah an der Austritts- oder Entstehungsstelle abzusaugen, so dass diese Verunreinigungen möglichst nicht in den Atembereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten gelangen können.
Erfassungsluft
siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.
Fortluft
siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.
Freie Lüftung (auch als natürliche Lüftung bezeichnet)
erfolgt über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, über Fenster, Türen oder auch dafür vorgesehene Öffnungen und Schächte. Die Raumluft wird aufgrund von Druckunterschieden infolge von Wind- oder Temperaturdifferenzen gegen Außenluft ausgetauscht.
KMR-Stoffe
sind Stoffe, die
- gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 2017/776 als krebserzeugend, keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend) eingestuft sind,
- in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder
- in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.
In dieser Regel werden ausschließlich KMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B behandelt.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 1
Darstellung der verschiedenen Luftarten
Luftarten
Bei der Beschreibung von lufttechnischen Anlagen werden in der Folge die nachstehenden Bezeichnungen und Farben für die einzelnen Luftarten verwendet.
Luftfremder Stoff
ist ein unerwünschter, eventuell gesundheitsgefährdender Stoff in Form von Gas, Dampf, Staub, Nebel oder Rauch in der Luft. Bei luftfremden Stoffen kann es sich um Biostoffe im Sinne der Biostoffverordnung oder um Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung handeln.
Tabelle 1
Definition der verschiedenen Luftarten
Luftart |
Farbe |
Definition |
Außenluft |
Grün |
Unbehandelte Luft, die von außen in die Anlage oder in eine Öffnung einströmt |
Zuluft |
Blau |
Die gesamte dem Raum zuströmende Luft |
Abluft |
Gelb |
Die aus dem Raum abgeführte Luft ohne die Erfassungsluft |
Umluft |
Orange |
Die Abluft, die in einer Anlage zur Raumlüftung als Teil der Zuluft wiederverwendet wird |
Fortluft |
Braun |
Die ins Freie abgeführte Luft |
Erfassungsluft |
Gelb |
Luftstrom, der über die Erfassungseinrichtung abgeführt wird, um luftfremde Stoffe aus dem Arbeitsbereich zu entfernen Dieser Luftstrom wird häufig auch als Rohluft bezeichnet. |
Rohluft |
- |
Erfassungsluft vor dem Abscheider |
Reinluft |
- |
Erfassungsluft nach dem Abscheider |
Zurückgeführte Luft/Rückluft |
Blau |
Erfassungsluft, die nach Behandlung (z. B. Reinigung, Trocknung) demselben Raum wieder zugeführt wird |
Luftleitungen
haben innerhalb einer lufttechnischen Anlage die Aufgabe, Luft zu verteilen, zu sammeln und zu transportieren.
Prozesslufttechnische Anlage (PLT-Anlage)
beseitigt durch den Prozess freigesetzte Stoff- oder Energieströme (z. B. Absauganlagen für Gefahrstoffe), versorgt einen Fertigungsprozess mit der benötigten Luft (z. B. pneumatische Förderung, Verbrennungsluft für Öfen), oder stellt den für den Ablauf eines Prozesses notwendigen Luftzustand her (z. B. Reinraum, Kühlraum, Messraum).
Wird zum Ausgleich der Luftbilanz eine Anlage zum Nachführen der aus dem Raum abgesaugten Luftströme benötigt, ist auch diese Anlage Bestandteil der prozesslufttechnischen Anlage.
Im Gegensatz dazu versorgt eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) einen Raum mit der für den Menschen gesundheitlich zuträglichen und behaglichen Raumluftqualität und beseitigt die durch die menschliche Nutzung freigesetzten Stoff- und Energielasten (z. B. Ausgasungen aus Mobiliar, ausgeatmetes CO2, Sonneneinstrahlung und Radon aus dem Boden).
Reinluft
siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.
Reinluftrückführung
ist die Rückführung der durch Absaugung erfassten und in Abscheidern gereinigten Luft ("Reinluft") in den Arbeitsbereich (siehe auch u...