RLT-Anlagen: Regeln und Vorschriften im Arbeitsschutz
Was RLT-Anlagen sind und wozu sie dienen
RLT-Anlagen sind für die Belüftung, Klimatisierung und Filterung der Raumluft in Gebäuden verantwortlich. Sie gewährleisten eine ausreichende Zufuhr von Frischluft, regulieren die Raumtemperatur und reduzieren Schadstoffe sowie unangenehme Gerüche. Durch den effizienten Betrieb von RLT-Anlagen kann eine hohe Luftqualität erreicht werden, was sich positiv auf die Gesundheit, Produktivität und das Wohlbefinden der Menschen auswirkt.
Wenn eine freie Lüftung nicht ausreicht, müssen RLT-Anlagen eingesetzt werden, also beispielsweise, wenn Öffnungsflächen nicht groß genug oder keine öffenbaren Fenster vorhanden sind, Räume unter der Geländeoberfläche liegen oder die Konzentration von Stoffen in der Raumluft bei freier Lüftung über den festgelegten Werten liegt.
Anforderungen an RLT-Anlagen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6
Grundlage für viele Maßnahmen rund um das Thema Lüften ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“. Sie fordert eine „gesundh eitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge“. Deshalb werden Werte und Regelungen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Für RLT-Anlagen gelten nachfolgende Vorgaben:
Die Luftgeschwindigkeit muss an
- die Lufttemperatur,
- den Turbulenzgrad
- und die Arbeitsschwere
angepasst werden, um störende Zugluft zu vermeiden. Beispielsweise sollte bei 20 °C, Turbulenzgrad 40 % und leichter Arbeitsschwere, eine mittlere Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s vorliegen.
Die Abluft aus belasteten Räumen darf nur dann als Umluft genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Geruchsbelästigungen ausgeschlossen werden können. Abluft aus Sanitärräumen, Raucherräumen und Küchen darf nicht als Zuluft benutzt werden.
RLT-Anlagen bei hoher Viruslast
Um die Virenlast in Innenräumen wirksam zu reduzieren, sollte der Volumenstrom von Außenluft erhöht und eine CO2-Konzentration von maximal 1000 ppm eingehalten oder möglichst unterschritten werden. Obwohl die CO2-Konzentration als Maß für die Luftqualität anerkannt ist, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Viren und CO2-Konzentration.
RLT-Anlagen senken das Übertragungsrisiko, wenn sie sachgerecht betrieben werden und einen möglichst hohen Anteil an Außenluft zuführen oder geeignete Filter und Techniken einsetzen. HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14 sowie Feinstaubfilter der Gruppen ISO ePM1 > 70 % (vormals F8) oder ISO ePM1 > 80 % (vormals F9) sind besonders effektiv bei der Abscheidung von Viren und virenbelasteten Aerosolen. Weitere mögliche Techniken sind UV-C-Bestrahlung, Ozonbehandlung, Ionisatoren oder Plasmafilter.
Was die Richtlinie 89/391/EWG aus dem ArbSchG über RLT-Anlagen besagt
Die Richtlinie 89/391/EWG und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sollen sicherstellen, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) am Arbeitsplatz so betrieben werden, dass sie die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer nicht gefährden. Dies bedeutet, dass die Anlagen so konstruiert und gewartet werden müssen, dass sie eine gute Luftqualität garantieren und potenziell schädliche Stoffe effektiv entfernen oder reduzieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, die RLT-Anlagen entsprechend den geltenden Standards zu prüfen.
DIN EN 16798-3 und DIN EN 12599
Die beiden Normen DIN EN 16798-3 und die DIN EN 12599 befassen sich mit RLT-Anlagen. Obwohl sie unterschiedliche Aspekte abdecken, hängen sie insofern zusammen, als dass sie gemeinsam Standards und Richtlinien für die Planung, Auslegung, Installation und den Betrieb von RLT-Anlagen festlegen. Während die DIN EN 16798-3 die Leistungsbeurteilung und Energieeffizienz dieser Anlagen betrifft, legt die DIN EN 12599 Anforderungen an die Luftqualität und die Leistung zur Luftreinigung fest. Insgesamt ergänzen sie sich, indem sie gemeinsam sicherstellen, dass RLT-Anlagen effizient und wirksam betrieben werden, um sowohl die Luftqualität als auch die Energieeffizienz in Innenräumen zu optimieren und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzer zu gewährleisten.
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