Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
1. |
Hebezeugbetrieb ist der Betrieb von
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2. |
Lastaufnahmeeinrichtungen sind Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Tragmittel (siehe Abbildung 1). |
4. |
Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel sind Lastaufnahmemittel, die die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte halten. |
8. |
Anschlagpunkte sind lösbare oder feste Einrichtungen, die an der Last angebracht werden, damit sie angehoben werden kann. |
9. |
Anschlagen von Lasten ist das Verbinden der Last mit dem Tragmittel eines Hebezeugs; dabei werden meist Lastaufnahme- und/oder Anschlagmittel verwendet. |
10. |
Maschinenführer/Maschinenführerin ist die Person, die einen Kran oder ein anderes Gerät im Hebezeugbetrieb steuert, wie unter Nr. 1 aufgeführt. |
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