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Vorwort
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/ Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Krane und Hebetechnik des Fachbereichs Holz und Metall
der DGUV
DGUV Regel 109-017
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p109017
© Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung,
auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bildnachweis
Abb. 1-6, 8: © BGHM; Abb. 7: © nach DIN EN 818-6
1 Anwendungsbereich
Diese Regel gilt für das Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb.
Diese Regel gilt nicht für das Betreiben von Tragmitteln und Personenaufnahmemitteln.
Zum Betreiben von Tragmitteln siehe DGUV Vorschrift 54 und 55 "Winden, Hub- und Zuggeräte" und DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane".
Zum Betreiben von Personenaufnahmemitteln siehe DGUV-Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel". Personenaufnahmemittel sind Einrichtungen, die zum Aufnehmen von Personen dienen. Hierzu zählen auch Kombinationen von Personen- und Lastaufnahmemitteln für besondere Einsatzfälle, zum Beispiel Betonkübel mit Standplatz.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
1. |
Hebezeugbetrieb ist der Betrieb von
|
2. |
Lastaufnahmeeinrichtungen sind Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Tragmittel (siehe Abbildung 1). |
4. |
Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel sind Lastaufnahmemittel, die die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte halten. |
6. |
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbi... |
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