Allgemeines
Besonders bei hydrometallurgischen Verfahren kommen diverse Säuren, Laugen und Salze zur Anwendung (vgl. Kapitel 3.15 "Besondere Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel in der Nichteisen-Metallindustrie").
1. Flusssäure (HF hydratisiert)
Flusssäure ist als einzige anorganische Säure geeignet, die Haut zu penetrieren, menschliches Gewebe zu zersetzen und weiter in den Körper einzudringen. Dabei kann es neben der zerstörenden Wirkung auf das Gewebe zu schwerwiegenden Folgen für das Herz-Kreislaufsystem kommen, weil die Säure mit dem körpereigenen Kalzium reagiert und sich schwerlösliches Calciumfluorid bildet. Das ist bereits durch tödliche Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Flusssäure belegt worden. Flusssäure bildet sich auch, wenn flüssiges Kryolith auf die Haut trifft und reagiert dann, wie zuvor beschrieben.
2. Schwefelsäure
Schwefelsäure wirkt auf die Haut und die Schleimhäute stark reizend und ätzend. Sie ist in der Lage, lebendes Gewebe zu zerstören. Die Wirkmechanismen konzentrierter und verdünnter Schwefelsäure sind sehr verschieden. Verdünnte Schwefelsäure ist in ihrer Wirkung vergleichbar mit anderen verdünnten Säuren und ist deutlich ungefährlicher als konzentrierte Schwefelsäure (Oleum). Sie wirkt aufgrund ihrer stark wasserziehenden Eigenschaft verkohlend und schädigt schon in kleinen Mengen Haut und Augen stark. Es bilden sich schmerzhafte Wunden, die nur langsam heilen.
Bei der Reaktion konzentrierter Schwefelsäure mit Wasser entsteht viel Wärme (exotherme Reaktion). Wird Wasser zur Schwefelsäure gegeben, kann sie spritzen und Personen in der Nähe verätzen.
3. Natronlauge
Laugen sind wässrige Lösungen von Metallhydroxiden oder Ammoniak. Der pH-Wert liegt im alkalischen Bereich von > pH 7. Bereits ab einer Konzentration von 0,5 % ist Natronlauge eine stark ätzende und korrodierend wirkende Flüssigkeit, die schwere Schädigungen der Augen und der Haut verursachen kann. Ein kurzer Kontakt von nur wenigen Sekunden kann zu schweren Schädigungen des Auges oder sogar zur Erblindung führen. Ein nur kurzzeitiger Kontakt mit der Haut verursacht bereits Reizungen oder Verätzungen, die sich meistens erst nach der Zerstörung der Oberhaut (Epidermis) bemerkbar machen, da Natronlauge die Gewebeproteine auflöst und die Fette der Zellmembranen verseift.
Besondere Gefahren bestehen bei der Herstellung von Natronlauge, beim Lösen von Natriumhydroxid in Wasser und beim Verdünnen von Natronlauge. Der Vorgang verläuft exotherm und die freigesetzte Energie kann in Form von Wärme die Natronlauge so stark erhitzen, dass es zum Siedeverzug mit Spritzwirkung kommt.
Allgemein
Sie als Unternehmer oder als Unternehmerin müssen dafür sorgen, dass Säuren, Laugen, Salze, Zusatzstoffe und deren Mischungen, die mit schmelzflüssigem Metall exotherm und spontan reagieren, deutlich gekennzeichnet und unter Verschluss gehalten werden.
Sie müssen ebenfalls dafür sorgen, dass Beschäftigte, die Umgang mit Säuren und Laugen haben, zuvor entsprechend unterwiesen worden sind. Badflüssigkeiten dürfen nur von unterwiesenen Beschäftigten angesetzt oder verändert werden.
Für Tätigkeiten mit Säuren und Laugen müssen Sie den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen gegen dermale und inhalative Einwirkungen zur Verfügung stellen (der Gefährdungsbeurteilung entsprechend) und müssen darauf achten, dass sie auch getragen werden. Das Erste-Hilfe-Material ist auf Säureunfälle abzustimmen; Sie müssen Notduschen und Augenduschen vorhalten.
Becken müssen mit Absturzsicherungen oder mit einer Randhöhe von mindestens einem Meter ausgestattet werden, wenn eine Abdeckung aus technischen Gründen nicht möglich ist, aber dennoch die Gefahr besteht, dass Beschäftigte hineinstürzen. Sind technische Maßnahmen nicht umsetzbar, sorgen Sie dafür, dass Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt und dokumentiert werden.
In Bezug auf den Einstieg in Tanks, Behälter und Apparaturen liefert das Kapitel 3.13 "Arbeiten an und in engen Räumen und Behältern" wichtige Informationen.
Zu 1.) Flusssäure (HF hydratisiert)
Folgende vorbereitende Maßnahmen sind für den Notfall bei Tätigkeiten mit Flusssäure zu treffen:
- Informationen für Rettungsdienste, Notärzte und das für Personal umliegender Krankenhäuser müssen jederzeit verfügbar und leicht zugänglich sein.
- Spritzen mit Calciumgluconatlösung bereithalten.
- Spezielle Produkte mit Anti-Flusssäurelösung bereithalten.
- Eventuell Bäder mit Calciumgluconatlösung vorbereiten.
Gegebenenfalls müssen die Beschäftigen Sprays und Spritzen für den Einsatz im Notfall zusätzlich am Körper mitführen.
Zu 2.) Schwefelsäure
Schwefelsäure darf nur durch das Eingießen in Wasser verdünnt werden, aber auf keinen Fall durch das Hinzufügen von Wasser zu Schwefelsäure.
Zu 3.) Natronlauge
Analog zu Säuren sind auch besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Herstellung von Natronlauge, beim Lösen von Natriumhydroxid in Wasser und beim Verdünnen von Natronlauge zu beachten.
Festes Natriumhydroxid oder konzentrierte Natronlauge im...