Augenverätzungen: Schnelles Handeln ist entscheidend
Verätzungen des Auges können durch verschiedene Säuren sowie Laugen entstehen, so beispielsweise Natronlauge, Ammoniak oder Essigsäure. Diese finden sich in vielen Produkten, etwa in Putz- und Waschmitteln, Entkalkern, Kalkmörtel oder Autobatterien. Für eine gesundheitsgefährdende Verätzung kann ein einziger Spritzer ausreichen. Je nach Substanz und Konzentration zeigen sich unterschiedliche Symptome wie Rötungen, Schwellungen, Schmerzen, Lidkrampfe sowie Tränenträufeln. Schwere Verätzungen können Narbenbildungen, Perforationen des Auges, Infektionen und sogar Erblindung zur Folge haben.
Augenverätzung durch Laugen
Insbesondere Laugen dringen schnell in tiefere Augenschichten ein und können eine schwere Schädigung des Auges bis hin zur Erblindung bewirken. Je länger die Substanz einwirkt, desto schlechter für das Auge. Rasches Handeln und Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen sind daher wesentlich. Mit den Maßnahmen sollten Erst- oder Nothelfer am Unfallort daher umgehend beginnen.
Augenspülungen als Akutbehandlung
In der Akutbehandlung von Augenverätzungen (aber auch bei Verbrennungen) ist die Anwendung einer optimalen Augenspüllösung von überragender Bedeutung. An gefährdeten Arbeitsplätzen sollten daher ständig universell verwendbare Spüllösungen für die Akutversorgung, beispielsweise Previn- oder Diphoterine-Augenspülungen, vorgehalten werden. Vorzugsweise sollten für deren Lagerung ausgewiesene Augenspülstationen eingerichtet werden. Neben der Verdünnung und Entfernung des Ätzmittels von der Augenoberfläche verfügen diese Mittel auch über wichtige biologische und chemische Wirkprinzipien. Untersuchungen haben gezeigt, dass das in die Augenhornhaut eingedrungene Ätzmittel zu einer Erhöhung der Ionenkonzentration führt, wodurch deren Gewebespannung auf das Mehrfache steigen kann. Durch den Einsatz von hypo- oder isoosmolaren Spüllösungen bewirkt man einem Flüssigkeitsausgleich mit dem geschädigten Gewebe und dessen Regeneration kann dadurch schneller in Gang gesetzt werden. Ziel der Spülbehandlung ist es weiterhin, eine chemische Dekontamination der noch nicht geschädigten Gewebeteile zu erreichen und die Aminosäuren in der Netzhaut in einen pH-Bereich zwischen 5,4 und 9,8 zurückzuführen, sodass sie wieder zur Proteinbiosynthese befähigt sind.
Notfallversorgung bei Augenverätzung
Wie sollten Erst- und Nothelfer am Unfallort konkret vorgehen? Zunächst sollten die verletzte Person flach auf den Boden oder eine Liege gelegt werden. Das verätzte Auge muss dann umgehend intensiv gespült werden. Wenn keine spezifische medizinische Spüllösung vorhanden ist, sollte klares und möglichst fließendes Wasser verwendet werden. Für die Spülung muss der Kopf zur Seite gedreht, das Auge aufgehalten und das Wasser bzw. die Spüllösung aus rund 10 cm Höhe in den inneren Augenwinkel gegossen werden, sodass es über den Augapfel hin zum äußeren Augenwinkel abfließen kann. Das Spülen muss für mindestens 10-15 Minuten fortgesetzt werden. Auch während des Transportes zum Arzt oder in ein Krankenhaus sollte unbedingt weiterhin gespült werden.
Ambulante Therapie
Schwere und schwerste Augenverätzungen müssen stets sofort stationär behandelt werden. Bei weniger schwerwiegenden Verletzungen (sogenanntes Stadium I und II) dagegen heilen die Verletzungen ohne Spätfolgen ab, sofern sie ambulant richtig behandelt werden. Empfehlenswert ist hierbei insbesondere die Anwendung von antibiotischen Augentropen, welche die Wirkstoffe Dexamethason und Moxifloxacin enthalten. Dies sollten zweimal stündlich und je nach Befund in den ersten Tagen bis siebenmal täglich verwendet werden. Die Wahl des Antibiotikums sollte im Lauf der Therapie von den Ergebnissen der begleitenden Bindehaut- und Lidrandabstriche abhängig gemacht werden. Gleichzeitig mit der Anwendung der Augentropfen sollten Vitamin C-Tropfen oral eingenommen werden, die für die Kollagenbildung besonders förderlich sind. Die Augenspülung ist je nach Befund fortzusetzen, anfangs noch ein- bis zweimal stündlich, danach zwei- bis dreimal täglich. Sollte die Behandlung nicht die erwünschten Ergebnisse zeigen, so muss die Behandlung unbedingt stationär fortgesetzt werden.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.484
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.627
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.189
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.080
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
866
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
765
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7262
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6172
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
601
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
537
-
Gewalt am Arbeitsplatz nimmt zu
19.12.2024
-
Was bei der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz zu beachten ist
18.12.2024
-
Diese KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice
13.12.2024
-
Interne Experten im Arbeitsschutz: Ein ungenutztes Potenzial
11.12.2024
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
09.12.2024
-
Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
03.12.2024
-
Schutzeinrichtungen an Maschinen: Wie Manipulationen an ihnen vermieden werden können
25.11.2024
-
Wann gilt die Helmpflicht auf dem Bau?
22.11.2024
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024