Trotz der hohen Automatisierung muss immer noch ein erheblicher Anteil des Transports von schweren Lasten mit Kranen durchgeführt werden. Das richtige Anschlagen der Lasten ist dabei entscheidend für einen unfallfreien Krantransport und die Sicherheit aller beteiligten Personen.
Abb. 105
Traverse mit angeschlagener Last
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Gefährdungen |
Beim Transport von Lasten mit Lastaufnahmeeinrichtungen können unterschiedliche Gefährdungen für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt auftreten, zum Beispiel:
- Lastabsturz aufgrund von Bauteilversagen
- Anfahren von Personen mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel durch Fahrbewegungen
- Quetschen von Personen mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel durch Fahrbewegungen oder zum Beispiel durch Pendeln der Last
- Umkippen, sich Lösen und Herabfallen der Last
Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit der Lastaufnahmeeinrichtung Beschäftigten, wie Kranführer und Kranführerinnen, Anschläger und Anschlägerinnen sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Maßnahmen |
Für einen sicheren Lastentransport müssen Sie als Unternehmer und Unternehmerin das dafür geeignete Lastaufnahmemittel und das entsprechende, geeignete Anschlagmittel auswählen und dafür sorgen, dass Ihre Beschäftigten entsprechend qualifiziert sind.
Darüber hinaus müssen Sie gewährleisten, dass die Lastaufnahmemittel und die Anschlagmittel ordnungsgemäß geprüft sind, die Dokumentation und die Betriebsanleitung des Lastaufnahmemittels sowie die Gebrauchsanleitung der Anschlagmittel an geeigneter Stelle, zum Beispiel am Einsatzort, jederzeit eingesehen werden können. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben, können Sie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnen. Die Prüfungen müssen dokumentiert sein.
Lastaufnahmeeinrichtungen sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Kran und Transportgut. Dabei fasst die Bezeichnung "Lastaufnahmeeinrichtung" die drei folgenden Begriffe zusammen:
- Lastaufnahmemittel (kein Teil des Krans): z. B. C-Haken, Pfannen, Greifer, Lasthebemagnete oder Vakuumheber
- Anschlagmittel (kein Teil des Krans): z. B. Endlosseile, Hebebänder, Hakenketten, Seilgehänge und lösbare Verbindungsteile (wie Schäkel)
- Tragmittel: dauernd mit dem Kran verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten, z. B. Kranhaken, Hubseile und fest eingescherte Greifer oder Traversen
Abb. 106
Lastaufnahmemittel Vakuumheber
Abb. 107
Anschlagmittel Kettengehänge
Abb. 108
Beispiel für Anschlagelemente
Anschlagmittel sind nicht unmittelbar zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen dem Tragmittel (zum Beispiel Kranhaken) und der Last beziehungsweise dem Tragmittel und einem Lastaufnahmemittel, oder eine Verbindung zwischen Lastaufnahmemittel und der Last herstellen. Anschlagmittel sind ein wesentliches Hilfsmittel, um den Transport von Lasten mit Kranen überhaupt zu ermöglichen.
Die am häufigsten vorzufindenden Anschlagmittel sind Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen. Seile können aus Drähten, Chemiefasern oder Naturfasern bestehen. Chemie- und Naturfaserseile als Anschlagseile sind in der Praxis jedoch weniger stark verbreitet. Ketten liegen in unterschiedlichen Güteklassen vor. Die Tragfähigkeit der Ketten ist unmittelbar von der Güteklasse abhängig. Hebebänder und Rundschlingen bestehen aus Chemiefasern (zum Beispiel: Polypropylen).
Außer den eigentlichen Anschlagmitteln gibt es noch Zubehörteile wie Schäkel, schraub- und schweißbare Anschlagpunkte. Diese liegen im Kraftfluss und müssen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit entsprechend der zu transportierenden Last ebenfalls ausreichend dimensioniert sein.
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
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