Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann.
Abb. 4
Lärmarbeit - Schneiden von Metall
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 212-024 "Gehörschutz"
- DGUV Information 215-443 "Akustik im Büro - Hilfe für die akustische Gestaltung von Büros"
- DIN EN ISO 9612:2009-09 "Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2"
- DIN 45645-2:2012-09 "Ermittlung des Beurteilungspegels aus Messungen - Teil 2 Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung"
- VDI 2058 Blatt 2:2017-02 - Entwurf "Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung"
- VDI 2058 Blatt 3:2014-08 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 087 "Gehörschutz"
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Abb. 5
Übersicht der Maßnahmen, die bei Erreichen oder Überschreiten der Auslösewerte durchgeführt werden müssen
Beurteilen Sie die Arbeitsbedingungen in der Gefährdungsbeurteilung und stellen Sie fest, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Bereits bei Überschreitung der unteren Auslösewerte besteht (z. B. bei besonderer Empfindlichkeit) eine potentielle Gehörgefährdung. Wird einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten, ist von einer konkreten Gefährdung des Gehörs auszugehen.
Untere Auslösewerte:
Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB (A)
Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 135 dB (C)
Obere Auslösewerte bzw. max. zul. Expositionswerte:
Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB (A)
Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB (C)
Bei Arbeiten auf Baustellen und in Werkstätten/-hallen gibt es zum Beispiel folgende Ursachen für Lärmgefährdungen:
- Lärmintensive Arbeitsverfahren
- Lärmintensive Arbeitsmittel
- Lärmexpositionen durch Nebenarbeitsplätze
- Schallpegelerhöhungen durch Reflexionen
- Umgebungslärm
Lärm kann dann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, wenn durch ihn eine Wahrnehmung akustischer Signale, Warnrufe oder Gefahr ankündigender Geräusche beeinträchtigt wird.
Bereits unterhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) ist Lärm belastend. Das kann zum Beispiel zu Beeinträchtigungen der Sprachverständlichkeit und der akustischen Orientierung führen, zu Störung der Arbeitsleistung, zu psychischen Fehlbeanspruchungsfolgen und zu physiologischen Wirkungen. Langfristig können gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen.
Beste Praxis
An Arbeitsplätzen, an denen Tätigkeiten mit hoher geistiger Anforderung ausgeführt werden, soll ein Beurteilungspegel von Lr = 55 dB(A) nicht überschritten werden. An Arbeitsplätzen, an denen Tätigkeiten mit mittlerer geistiger Anforderung ausgeführt werden, soll ein Beurteilungspegel von Lr = 70 dB(A) nicht überschritten werden.
Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung legen Sie Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest. Die Gefährdungen sind so weit wie möglich zu verringern (Minimierungsgebot). Berücksichtigen Sie, dass technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen haben (S-T-O-P Prinzip).
Beste Praxis
Unabhängig von der Höhe der Lärmexposition besteht die Forderung, Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen zu vermeiden oder soweit wie möglich zu verringern.
Lärmreduzierte Arbeitsverfahren = Substitution
Stellen Sie sicher, dass das von Ihnen gewählte Arbeitsverfahren die geringste Lärmexposition aufweist.
Reduzierung der Lärmemission von Arbeitsmitteln = Technik
Stellen Sie möglichst schallreduzierte Arbeitsmittel bereit. Informieren Sie sich bei Ihren Lieferanten über schallreduzierte Arbeitsmittel und Werkzeuge. Dafür verwenden Sie die Kenngrößen arbeitsplatzbezogener Emissionsschalldruckpegel LpA, C-bewerteter "Emissions"-Spitzenschalldruckpegel LpC,peak und Schallleistungspegel LWA, die von den Herstellern, je nach Maschinentyp und Emissionsschallpegel, in den Betriebsanleitungen oder auf den Maschinen angegeben werden müssen. Es ist zu beachten, dass diese Kenngrößen nicht unmittelbar für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können.
Beste Praxis
Der Schallleistungspegel LWA ist die für eine Schallquelle kennzeichnende schalltechnische Größe und ist weder abhängig vom Raum noch vom Abstand. Die Schallleistung be...