Das Lackieren und Beschichten der Oberfläche dient in der Branche vorwiegend dem Korrosionsschutz, aber auch der Verschönerung von Bauteilen und Konstruktionen. Vor dem Beschichten wird die Oberfläche grundsätzlich gereinigt, danach können die Bauteile mit einem flüssigen, pasten- oder pulverförmigen Beschichtungsstoff veredelt werden. Die Verfahren und die eingesetzten Stoffe sind dabei außerordentlich vielfältig. Das Spritzlackieren mit Flüssiglack ist das am weitesten verbreitete Verfahren, weil es besonders effektiv ist und gleichzeitig eine hohe Beschichtungsqualität erzeugt werden kann.
Abb. 71
Spritzstand mit Prallblech
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 209-014 "Lackieren und Beschichten"
- DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
- DGUV Information 209-052 "Elektrostatisches Beschichten"
- DGUV Information 209-087 "Brandschutz an Lackieranlagen"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 004 "Spritzlackieren an Spritzständen und -wänden"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 007 "Lackieren mit Spritzpistolen"
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Folgende besondere Gefährdungen treten beim Lackieren/Beschichten auf:
- Gefährdungen durch Kontakt mit Lösemitteldämpfen und Lackaerosolen, zum Beispiel beim Spritzen, Streichen oder Rollen, wenn Beschichtungsstoffe auf organischen Lösemitteln basieren und einen Flammpunkt unterhalb der Verarbeitungstemperatur besitzen. Bei der Spritz- oder Sprühverarbeitung wird diese Gefährdung durch die Lackaerosole im Atembereich des Beschichters oder der Beschichterin erhöht.
- Gefährdungen durch Brände und Explosionen Freigesetzte Lösemitteldämpfe, aber auch das bei der Spritzverarbeitung entstehende Lackaerosol, bilden außerdem, im Zusammenhang mit dem Luftsauerstoff, ein explosionsfähiges Gemisch. Wirksame Zündquelle sind in der Praxis vor allem offene Flammen, elektrostatische Entladung, Reib- und Schlagfunken und heiße Oberflächen.
- Mechanische Gefährdungen durch Anstoßen, Quetschen und Scheren beim Handling großer und schwerer Werkstücke und Konstruktionen, wenn sie für Beschichtungs-/Lackierarbeiten in eine Kabine oder einen gesonderten Bereich transportiert werden müssen. Für eine vollständige Beschichtung ist es häufig erforderlich, die Werkstücke zu drehen oder neu zu positionieren.
- Gefährdungen durch unbeabsichtigte Injektion von Beschichtungsstoffen in den menschlichen Körper, zum Beispiel bei der Verwendung von Spritzpistolen, die mit hohem Materialdruck arbeiten (insbesondere so genannte Airless- oder Airmix-Geräte). Diese Gefährdung entsteht bei Reinigungsarbeiten an der Düse der Pistole, aber auch durch Beschädigungen an der Materialleitung und den zugehörigen Kupplungsstücken.
Substitution
Ersetzen Sie soweit möglich die Standardprodukte durch Beschichtungsstoffe mit weniger gefährlichen Komponenten (Substitution). Ein Wechsel auf wasserbasierte Beschichtungsstoffe ist allerdings nicht grundsätzlich zu empfehlen, da fast jedes dieser Produkte neben Wasser auch organische Lösemittel enthält. Diese Stoffe haben häufig geringere Arbeitsplatzgrenzwerte als die, die in lösemittelbasierten Lacken enthalten sind.
Technische Schutzmaßnahmen
- Sorgen Sie bei allen Arten der Verarbeitung für eine ausreichende Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes (technische Lüftung). Die Absaugung muss so nah wie möglich an der Verarbeitungsstelle positioniert werden. Abhängig von der Raumgröße und der Absaugleistung müssen Sie außerdem entsprechend für Zuluft sorgen.
- Wählen Sie für die Spritzverarbeitung möglichst nebelarme Verfahren aus. Als nebelreduziert gelten zum Beispiel die Verarbeitung von High-Solid-Lacken (lösemittelreduziert) oder elektrostatisch unterstützte Lackier-/Beschichtungsverfahren.
- Halten Sie den vom Pistolenhersteller empfohlenen Abstand zwischen Werkstück und Spritzpistole ein (Reduzierung von Overspray).
- Führen Sie Spritzlackierarbeiten grundsätzlich in dafür vorgesehenen, mit einer ausreichenden technischen Lüftung ausgerüsteten Kabinen oder Räumen durch. Die Strömungsgeschwindigkeit muss im Lackierbereich bei senkrechter Luftführung mindestens 0,3 m/s und bei waagerechter Luftführung mindestens 0,5 m/s betragen. Die technische Lüftung muss überwacht und mit den Spritzpistolen verriegelt sein.
- Müssen begehbare Räume oder Behälter innen beschichtet werden, sind die Anforderungen der TRGS 507 zu erfüllen. Techn...