Leitern können sowohl als Arbeitsplätze als auch als Verkehrswege genutzt werden. Die Häufigkeit der Absturzunfälle von Leitern ist auffallend - auch bereits aus niedriger Höhe. Bevor eine Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt und verwendet wird, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel sicherer ist. Für den jeweiligen Einsatzbereich ist eine geeignete Leiter auszuwählen, bei der durch den Einsatz von Leiterzubehör die Sicherheit noch erhöht werden kann.
Abb. 84
Arbeiten über Kopf auf einer Podestleiter
Abb.85
Leiterfuß zum Ausgleich von Niveauunterschieden und Einhängepodest
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051 "Arbeiten mit Leitern"
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Achten Sie bei einem Einsatz von Leitern insbesondere auf folgende Gefährdungen:
- Absturz durch ungeeignete, nicht gesicherte oder beschädigte Leitern
- Abstürzen bzw. Abrutschen von der Leiter
- Umkippen oder Wegrutschen der Leiter aufgrund eines unebenen, rutschigen oder nicht tragfähigen Untergrunds
Stellen Sie sicher, dass in der Gefährdungsbeurteilung die Verwendung einer Leiter als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg, unter Berücksichtigung der Gefährdung, der Dauer der Verwendung und der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, begründet ist. Beachten Sie dabei, dass die Verwendung anderer sichererer Arbeitsmittel Vorrang vor der Verwendung von Leitern hat.
Tragbare Leitern dürfen als Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn:
- die Standhöhe nicht mehr als 2,00 m beträgt,
- bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m und bis zu 5,00 m nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden.
Als Verkehrswege dürfen tragbare Leitern nur verwendet werden, wenn:
- der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5,00 m beträgt (nur für kurzzeitige Bauarbeiten) oder
- sich die Arbeitsplätze in beengten Bereichen befinden und der Einbau einer Treppe nicht möglich ist.
Geeignete Leitern
Wählen Sie für den jeweiligen Einsatz die passende und sicherste Leiter aus (zum Beispiel Podestleiter, Plattformleiter, Leiter mit Fußverbreiterung).
Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheit gegebenenfalls durch Leiterzubehör (zum Beispiel Leiterkopffixierungen, Erdspitzen, Holmverlängerungen, Einhängepodeste) erhöht wird.
Abb. 86
Leiter sicher fixieren
Sicherung gegen Umkippen oder Wegrutschen
Stellen Sie vor der Verwendung sicher, dass Leitern auf einem tragfähigen und ausreichend großen Untergrund aufgestellt sind. Zudem sind Leitern gegen Umstürzen und Verrutschen am Fuß oder am Kopf der Leiter zu sichern.
Beste Praxis
Kontrollieren Sie die Rutschhemmung temporärer Abdeckungen.
Organisatorische Maßnahmen
Unterweisen Sie die Beschäftigten in Bezug auf die Aufstellung der Leiter. Es ist zu gewährleisten, dass der Einsatzort sicher erreicht werden kann und sich die Person auf der Leiter nicht mit dem Körperschwerpunkt über die Holme hinauslehnen muss. Bei Anlegeleitern sollte der Aufstellwinkel zwischen 68 und 75 Grad betragen. Achten Sie darauf, dass bei Arbeiten auf der Leiter die gegenüber dem Bauwerk aufgebrachten Kräfte nicht die Kippsicherheit gefährden. Das gilt besonders für Stehleitern, die parallel zur Wand aufgestellt sind.
Leitern sollten nicht bei Witterungsbedingungen verwendet werden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen, zum Beispiel bei starkem oder böigem Wind, Vereisung oder Schneeglätte. Unterweisen Sie die Beschäftigten darin, dass es verboten ist, von der Stehleiter auf hochgelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen überzusteigen. Außerdem dürfen Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwendet werden.
Sorgen Sie dafür, dass bei Anlege- und Schiebeleitern die obersten drei Stufen nicht betreten werden.
Absturz-/Abrutschsicherung
Stellen Sie sicher, dass bei Arbeiten von Leitern aus jederzeit ein sicheres Festhalten und Stehen möglich ist. Auch ein Transport von Lasten auf der Leiter darf den sicheren Kontakt zur Leiter nicht einschränken.
Beste Praxis
Zum Transport von Arbeitsmitteln haben sich umhängbare Werkzeugtaschen, -gürtel oder -schürzen bewährt.
Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist ein Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen zulässig. Die besonderen Gründe sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Unterweisen Sie die Beschäftigten darin, dass Leitern nicht mit stark verschmutzten Schuhsohlen begangen werden.
Stellen Sie sic...