Wegen der zunehmenden Automation werden immer mehr Beschäftigte verstärkt an ständigen Arbeitsplätzen mit Steuer-, Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in geschlossenen Leitständen, Messwarten und Steuerständen beschäftigt.
Das bewirkt eine immer höhere Verantwortung einer einzelnen Person für den Produktionsprozess. Fehlbedienung kann zu hohen Sach- und schwerwiegenden Personenschäden führen. Es muss deshalb auf optimale Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal geachtet werden, um sichere Produktionsbedingungen zu gewährleisten. Für die unmittelbare Umgebung ist ebenfalls eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung notwendig.
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Rechtliche Grundlagen |
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 15 und 16 "Elektromagnetische Felder"
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"
- DIN EN ISO 11064-1:2001-08 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 1: Grundsätze für die Gestaltung von Leitzentralen"
- DIN EN ISO 11064-2:2001-08 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 2: Grundsätze für die Anordnung von Warten mit Nebenräumen"
- DIN EN ISO 11064-3:2000-09 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 3: Auslegung von Wartenräumen"
- DIN EN ISO 11064-4:2014-03 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 4: Auslegung und Maße von Arbeitsplätzen"
- DIN EN ISO 11064-5:2008-10 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 5: Anzeigen und Stellteile"
- DIN EN ISO 11064-6:2005-10 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 6: Umgebungsbezogene Anforderungen an Leitzentralen"
- DIN EN ISO 11064-7:2006-08 "Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 7: Grundsätze für die Bewertung von Leitzentralen"
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1. Gefährliche Umgebung
Leitstände, Messwarten und Steuerstände und deren Zugänge befinden sich oft in einer gefährlichen Umgebung. Aufgrund der metallurgischen Prozesse muss mit Gefährdungen durch feuerflüssige Massen, Gase, Explosionen und durch andere Materialien (z. B. Zuschläge, Beschickungsgut) gerechnet werden. Ebenso kann das Bedienpersonal gefährdet werden, wenn der Leitstand durch Krane und deren Lasten sowie Fahrzeuge (Stapler) angefahren wird.
2. Physikalische Einwirkungen
Wegen der hohen geistigen Beanspruchung muss besonders auf Lärm und Vibrationen geachtet werden, die sich an den Anlagen nicht immer vermeiden lassen. Niederschwellige Lärm- und Vibrationseinwirkungen in Leitständen, Messwarten oder Steuerständen, können, selbst dann, wenn durch sie keine direkten Gesundheitsgefährdungen hervorgerufen werden, durch die Erhöhung der Beanspruchung (z. B. Störung der Konzentration, Kommunikation und Informationsaufnahme) zu einer Belastung des Bedienpersonals führen. Laute Geräusche können die Kommunikation und Informationsweitergabe stören, sodass es zu Fehlbedienungen kommen kann.
Mit dem Auftreten elektromagnetischer Felder (EMF) ist besonders an elektro-metallurgischen Anlagen zu rechnen.
3. Ergonomische Grundanforderungen
Es sind außerdem anspruchsvolle Sehaufgaben bei der Bildschirmarbeit und der optischen Beobachtung von Prozessen und Arbeitsvorgängen zu leisten.
Konzentrationsmängel, bedingt durch eine ungeeignete Arbeitsumgebung (unzureichende ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen) und schlechte Raumbedingungen (Temperatur, Luftqualität usw.), können schwerwiegende Folgen haben.
Zu 1. Gefährliche Umgebung
Leitstände sowie ihre Zu- und Abgangswege müssen gegen Gase, Flammen, feuerflüssige Massen und anderes Material besonders geschützt sein, wenn sie nicht in einem sicheren Abstand angeordnet sind. Besonders dann, wenn Chargier- oder Abstichvorgänge beobachtet werden sollen oder der Leitstand sich in unmittelbarer Nähe eines metallurgischen Aggregats (Ofen, Gießanlage) befindet, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Eine stabile Konstruktion und gegebenenfalls ein Überfahrverbot für Krane mit Lasten sind erforderlich.
Flucht- und Rettungswege müssen entsprechend dimensioniert und in ausreichender Zahl vorhanden sein oder in einen gesicherten Bereich führen. Sie müssen ständig freigehalten werden.
Zu 2. Physikalische Einwirkungen
Leitstände sind lärm- und vibrationsgeschützt (schwingungsentkoppelt) auszuführen. Wegen der hohen geistigen Beanspruchung sind maximale Lärmwerte von 55 dB anzustreben; in begründeten Ausnahmefällen (alte Anlagen) höchstens 70 dB. Das kann auch nachträglich durch besondere Dämmung und den Einbau von Doppeltüren (Schleusen) erzielt werden.
Zum Thema Gebäudeschwingungen werden in der TRLV "Vibrationen" (Teil 1, Kap. 6.6) Beschleunigungs-Anhaltswerte genannt. Diese betragen an Arbeitsplätzen in Leit-/Steuerständen oder Messwarten bei überwiegend geistiger Tätigkeit als Tagesexpositionswert A(8) = 0,015 m/s2 und als maximale...