Maschinen und Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel unterliegen schädigenden Einflüssen, Abnutzung und Alterung. Dies kann dazu führen, dass sie nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und es kann zu Gefährdungen für die Benutzerin bzw. den Benutzer kommen. Daher müssen insbesondere alle Schutzeinrichtungen und Bauteile, von denen die Sicherheit der Beschäftigten abhängt, regelmäßig geprüft und bei Bedarf instandgesetzt oder ausgetauscht werden.

Sofern es keine in Vorschriften festgelegten maximalen Prüffristen gibt, sind diese durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Zu Ihrer Unterstützung bei der Festlegung der Prüffristen finden Sie hier die vorgeschriebenen oder empfohlenen Prüffristen für verschiedene Prüfgegenstände die in Küchenbetrieben anzutreffen sind. Bei den mit einem (*) gekennzeichneten Fristen handelt es sich um die maximal zulässige Prüffrist nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften.

Erläuterungen zur nebenstehenden Tabelle:

  • Zugelassene Überwachungsstelle/ZÜS (Anhang 2 BetrSichV):

    Prüfstelle, die von der zuständigen Landesbehörde für bestimmte Aufgabenbereiche benannt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgemacht wurde.

  • Sachkundiger:

    Person, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet hat, die mit dem einschlägigen Vorschriften- und Regelwerk vertraut ist und den sicheren Zustand des zu prüfenden Gegenstands (Arbeitsmittel, Einrichtung usw.) beurteilen kann.

  • Zur Prüfung befähigte Person (§ 2 (6) BetrSichV und TRBS 1203):

    Zur Prüfung befähigte Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung verfügt.

  • Unterwiesener Beschäftigter (3.3.1 TRBS 1201):

    Beschäftigter, der angemessen und ausreichend unterwiesen wurde, so dass er in der Lage ist, die Prüfungen (Kontrollen) vor und während der Arbeit durchzuführen und dabei Mängel zu erkennen.

  • Fachkundiger:

    Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4:2009-09 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung".

Arbeitsmittel Prüfung durch Prüffrist
Abluftanlagen Zur Prüfung befähigte Person Jährlich
Aufzugsanlagen Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Hauptprüfung alle 2 Jahre (*)
  • Zwischenprüfung: mittig zwischen zwei Hauptprüfungen (*)
Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel Zur Prüfung befähigte Person (Elektrofachkraft)
  • Richtwert: Alle 6 Monate;
  • Maximalwert bei geringer Fehlerquote: jährlich,
  • im Büro alle zwei Jahre
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Zur Prüfung befähigte Person (Elektrofachkraft) Alle 4 Jahre
Feuerlöscher Fachkundiger (Wartung) bzw. Zur Prüfung befähigte Person (Prüfung des Druckbehälters) Alle 2 Jahre
Feuerlöschanlagen (ortsfest) Zur Prüfung befähigte Person/ Sachkundiger Jährlich
Flüssiggasanlagen Zur Prüfung befähigte Person  
  • ortsfest
  • ortsveränderlich
  • mit Gasverbrauchseinrichtungen in Räumen unter Erdgleiche
 
  • Alle 4 Jahre (*)
  • Alle 2 Jahre (*)
  • Jährlich (*)
Flüssigkeitsstrahler (Hockdruckreiniger) Zur Prüfung befähigte Person Jährlich
Gasgeräte, insbesondere deren Zündsicherungen Zur Prüfung befähigte Person, ggf. unterwiesener Beschäftigter Jährlich
Gaswarnanlagen für Getränkeschankanlagen Vom Hersteller beauftragte Person bzw. Zur Prüfung befähigte Person Nach Gefährdungsbeurteilung (unter Berücksichtigung der Herstellerangaben)
Getränkeschankanlagen Zur Prüfung befähigte Person Alle 2 Jahre
Kraftbetätigte Türen und Tore Sachkundiger Jährlich
Leitern und Tritte Zur Prüfung befähigte Person Jährlich

Regale

  • Palettenregale, die mit Flurförderzeugen beschickt werden
  • Einfache Regale, die mit Hand beschickt werden
  • Zur Prüfung befähigte Person
  • Unterwiesener Beschäftigter
  • Jährlich
  • Im laufenden Betrieb auf ordnungsgemäße Befestigung und ordnungsgemäßen Zustand,
Sicherheitsbeleuchtung Sachkundiger Jährlich
Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Geräten (z. B. Verriegelungen, NOT-Halt) Unterwiesener Beschäftigter Zur Prüfung befähigte Person Arbeitstäglich auf Funktion Jährlich

Stichwortverzeichnis

Abluftanlage 31, 32, 41, 42, 48
Aerosolabscheider 32
Arbeitsgestaltung 13, 16, 38
Arbeitskleidung 13, 24
Arbeitsmedizinische Maßnahme 8
Arbeits- und Betriebsanweisung 13
Atemwegserkrankung 24
Aufschnittschneidemaschine 13, 22, 42, 45
Auslieferung 33, 34, 35
Barrierefreiheit 10
Beschäftigungsbeschränkung 8, 16
Betreuung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische 7, 8
Bewegungsfreiraum 22, 23, 28, 29
Brandschutzbeauftragte 9
Brandschutzhelferinnen, Brandschutzhelfer 9
Catering 35
Erste Hilfe 9, 42
Erste-Hilfe-Material 9, 10
Ersthelferinnen, Ersthelfer 10
Fettbrand 26
Feuerlöscher 9, 26, 47, 48
Fremdfirmen 11
Fritteuse 13, 16, 17, 25, 26, 27, 32
Fußböden 13, 16, 17, 37, 40, 43, 45
Gasgerät 13, 16, 32, 48
Gasflasche 34, 35
Gefährdungsbeurteilung 8, 9, 15, 16, 34, 42, 46, 47
Gemüseschneidemaschine 23
Hautschädigung, Hautbelastung 22, 24, 37, 42
Hautschutz, Hautschutzplan 13, 14, 15, 37, 42
Heben und T...

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