Für die Lagerung Ihrer Rohstoffe sind ausreichend dimensionierte und strukturierte Lagermöglichkeiten vorgesehen. Ihre Lager sind mit geeigneten Regalen und Lagereinrichtungen ausgestattet.
Abb. 9
Sichere und übersichtliche Gestaltung des Wareneingangslagers
Vermeiden Sie, dass Verkehrswege zugestellt und die Bewegungsflächen der Beschäftigten eingeengt werden. Hilfsmittel wie z. B. Leitern, Tritte, Sackkarre, Hubwagen oder Transportwagen werden zur Verfügung gestellt. Diese ermöglichen einen schnellen und rückenschonenden Transport.
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Rechtliche Grundlagen |
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Technische Regel für Arbeitsstätten "Türen und Tore" (ASR A 1.7)
- DGUV Vorschrift 54 und 55 "Winden, Hub- und Zuggeräte"
- DGUV Vorschrift 68 und 69 "Flurförderzeuge"
- DGUV Regel 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"
- DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"
- DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 205-006 "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre"
- DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"
- DGUV Information 208-048 "Sicherung palettierter Ladeeinheiten"
- Leitmerkmalmethode zur Beurteilung der manuellen Lastenhandhabung
- DIN 8986:2012-10 "Kühlräume - Bauliche sicherheitstechnische Anforderungen"
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Leitfaden - Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe" (ASI 8.52)
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Abb. 10
Mitgänger-Flurförderzeug mit Fußschutzleiste
Bei der Anlieferung durch Tankfahrzeuge sowie während der Befüllung von und Entnahme aus Silos bestehen möglicherweise Brand- und Explosionsgefährdungen.
Im Bereich der Warenannahme und Lagerung achten Sie insbesondere auf Gefährdungen im Hinblick auf Sturz oder Absturz beim Transportieren und Lagern.
Es bestehen Risiken der Muskel-Skeletterkrankung beim Heben und Tragen sowie Fuß- oder Handverletzungen bei Transportvorgängen.
Bei der Handhabung von Lagergut bestehen Gefährdungen durch Umkippen, Wegrollen oder Herunterfallen von Lagergut.
Es bestehen Gefährdungen durch Schnittverletzungen beim Umgang mit Verpackungen bzw. durch ungeeignete Messer.
Beim Arbeiten in Kühlräumen bestehen Gesundheitsgefahren durch Kälte, durch Sauerstoffmangel bzw. das Eingeschlossenwerden in engen Räumen.
Sie sorgen dafür, dass anliefernde Silofahrzeuge beim Befüllvorgang immer geerdet sind, um Explosionsgefahren durch elektrostatische Aufladungen zu vermeiden. Das Silo wird nur mit dem zulässigen Förderdruck befüllt (Typenschild des Silos beachten) und nicht überfüllt.
Sie veranlassen regelmäßige Kontrollen, ob die Siloanlagen so weit wie möglich staubdicht sind. Bei der Annahme und Entnahme von Mehlen wird die entweichende Förderluft staubarm abgeführt, z. B. durch geeignete Filtersysteme oder Filtertücher oberhalb der Silos. Die Filter werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf gereinigt bzw. ausgetauscht.
Die staubarme Entfernung von Staubablagerungen (z. B. mit einem geeigneten Staubsauger, keinesfalls durch Kehren oder Abblasen) haben Sie in den Reinigungsplan aufgenommen.
Die im Explosionsschutzdokument festgelegten Maßnahmen werden durchgeführt.
Sie unterweisen Ihre Beschäftigten darüber, dass bei Transportarbeiten immer freie Sicht auf den Transportweg vorhanden sein muss. Sie stellen sicher, dass Verkehrswege einschließlich Treppen, Ausgleichsstufen und Notausgänge, insbesondere auch während der Anlieferung, von Hindernissen freigehalten werden. Dies wird durch eine eindeutige Zuweisung und Kennzeichnung der Lagerbereiche erleichtert.
Wenn die Anlieferung über eine Laderampe erfolgt, sorgen Sie dort für einen ausreichenden Schutz gegen Absturz, bevorzugt durch technische Maßnahmen wie Geländer oder Absperrungen an der Absturzkante. Die Zufahrt zu Laderampen ist so organisiert, dass sich keine Personen zwischen dem heranfahrenden Fahrzeug und der Rampe aufhalten.
Abb. 11
Sicherheitsmesser mit selbstständig zurückziehender Klinge
Abb. 12
Sicherheitsmesser mit herausgeschobener Klinge
Sie achten beim Einkauf auf gewichtsreduzierte Gebindegrößen, wenn diese gehoben und getragen werden (z. B. Sackware max. 25 kg). Für den Transport stellen Sie geeignete Hilfsmittel zu Verfügung, wie Sackkarre, Rollcontainer, Roll-, Hubwagen etc.
Sie beurteilen die Hebe- und Tragevorgänge mittels der Leitmerkmalmethode und ergreifen sofern erforderlich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen.
Um Fußverletzungen bei Tätigkeiten im Lager- und Transportbereich zu vermeiden, sind im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ggf. persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schuhe mit Zehenkappe) zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen. Um Handverletzungen zu vermeiden, sorgen Sie dafür, dass möglichst Transporteinrichtungen mit Handschutz verwenden werden.
Gute Praxis
An Mitgänger-Flurförderzeugen bietet eine aktive Fußschutzleiste zusätzlichen Schutz vor Verletzungen. Bei Fußkontakt mit der Leiste wird ein Sicherheitsschalter aktiviert. Das Flurförderzeug bremst sofort ab und ...