Mitgänger-Flurförderfahrzeuge: Wie sie sicher im Betrieb eingesetzt werden
Mitgänger-Flurförderzeuge (MFFZ) sind motorgetriebene Flurförderzeuge. Sie besitzen keinen Fahrersitz und werden stattdessen von einer Person gesteuert, dem „Mitgänger“, der neben, vor oder hinter dem Gerät mitgeht. Die MFFZ sehen auf den ersten Blick fast schon kinderleicht zu bedienen aus. Aber dieser Eindruck täuscht: Seit Jahren schon werden beim innerbetrieblichen Transport im Rahmen der Intralogistik durchschnittlich über 200.000 meldepflichtige Unfälle registriert, ein großer Anteil davon betrifft auch Unfälle mit MFFZ. Sowohl eine solide und regelmäßige Unterweisung als auch Einweisung in die Bedienung der Geräte ist daher sehr wichtig.
Nieder- und Hochhubwagen
MFFZ werden durch einen Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben, es setzen sich aber die Elektromotoren zunehmend durch. Aber egal ob Verbrenner oder Elektromotor: MFFZ bringen viel mehr Kraft auf und sind schneller zu bewegen als die konventionellen handbetriebenen Flurförderfahrzeuge. Daher werden sie unter anderem bevorzugt dort eingesetzt, wo auf dem Betriebsgelände Steigungen zu bewältigen sind. Der Bediener steuert den im Bereich der Lenkachse befindlichen Motor über einen Knopf oder einen Schalter an der Deichsel. Es lassen sich generell zwei Typen der MFFZ unterscheiden:
- Niederhubwagen besitzen kein Hubgerüst, da sie ausschließlich für den Horizontaltransport konstruiert sind. Sie werden insbesondere bei Be- und Entladevorgängen an Laderampen eingesetzt.
- Hochhubwagen verfügen neben einem Hubgerüst über Fahrerstandplattformen und werden auf längeren Strecken in Lagerhallen eingesetzt. Als eigentliche MFZZ gelten sie nur, wenn ihre Standplattform und der Seitenschutz eingeklappt sind. In diesem Fall dürfen sie nicht schneller als sechs Stundenkilometer bewegt werden. Anders bei heruntergeklappter Fahrerstandplattform: Dann gelten sie wie als Flurförderfahrzeuge mit Fahrerstand und dürfen bis 14 Stundenkilometer schnell fahren.
Unfallgefährdungen durch Mitgänger-Flurförderzeuge
Die klassischen handgeführten Flurförderfahrzeuge (Handhubwagen) haben den Vorteil, dass Anschaffung und Unterhalt weniger aufwendig sind, führen aber zu höheren körperlichen Belastungen des Bedieners – auch wenn neuere technische Innovationen den Kraftaufwand zum Beispiel beim Anfahren, Bremsen und Feinpositionieren verringern konnten.
Dennoch sind motorbetriebene MFFZ ergonomisch den konventionellen Modellen weit überlegen, Muskel-Skelett-Belastungen kommen bei ihren Nutzern weit weniger häufig vor. Die Unfallgefährdung bei den MFFZ dagegen ist – trotz der maximalen Fahrtgeschwindigkeit von nur sechs bis 14 Stundenkilometer – deutlich höher.
Besonders groß ist die Gefahr für Bediener als auch andere Lagerbeschäftigte, dass Körperteile zwischen Fahrzeug und festen Hindernissen eingequetscht werden. Weiterhin ist die teilweise mangelnde Standsicherheit mancher Typen insbesondere beim Transport von schwerer, ungünstig positionierter Ladung eine Herausforderung für den Arbeitsschutz. Schnell kann es in solchen Situationen zum Umkippen des Fahrzeugs bei zu schnellem Fahren oder beim Kurvenfahren kommen. Besonders schwere Unfälle geschehen schließlich bei Abstürzen von Laderampen und -brücken beim Be- und Entladen von LKW.
Mitgänger-Flurförderzeuge: Die wichtigsten Sicherheitsregeln
Vor allem folgende Punkte sollten für den sicheren Umgang mit MFFZ beachtet werden:
Sicherheitsschuhe tragen: Oberstes Gebot beim Umgang mit MFFZ ist das Tragen von Sicherheitsschuhen. Bei modernen Schuhen schützen Zehenschutzkappen aus Metall oder Kunststoff die Füße effektiv vor Quetschungen, Stößen und Überrollen.
Täglicher Sicherheitscheck: Wer ein MFFZ bedient, muss das Gerät täglich vor Arbeitsbeginn routinemäßig auf erkennbare Sicherheitsmängel überprüfen. Die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung umfasst vor allem Bremsen, Lenkung, Schalter sowie Hydraulik. Auch die elektrischen Funktionen des Geräts müssen überprüft werden, zum Beispiel, ob diese auf Knopfdruck sofort außer Betrieb sind. Defekte Geräte müssen umgehend aus dem Verkehr gezogen und repariert werden: Der Bediener muss das Gerät sofort an einem sicheren Platz parken, dieses als defekt kennzeichnen und einen Vorgesetzten darüber in Kenntnis setzen.
Richtig beladen: Zwar können vor allem Hochhubwagen teilweise hohe Lasten transportieren, die Standsicherheit kann aber unter der Last leiden, wenn das Fahrzeug nicht richtig beladen wird. Es gilt daher: Je näher der Lastschwerpunkt am Gabelrücken ist, desto höher ist die Tragfähigkeit des MFFZ. Daher sollte beim Beladen die Gabel des Hubwagens immer so weit wie möglich in die Palette hineingefahren werden. Informationen zur Tragfähigkeit kann der Bediener dem Tragfähigkeitsdiagramm am Gerät entnehmen.
Ware/Paletten prüfen: Vor dem Aufladen muss geprüft werden, ob die Paletten tragfähig, unbeschädigt und sicher verpackt sind, sodass während des Transports nichts herunterfallen kann. Auch während des Transports sollte der Bediener stets überprüfen, ob die Ladung sicher auf der Gabel liegt und nicht verrutscht ist. Im Bedarfsfall muss die Ladung neu gesichert werden, erst dann darf der Transport fortgesetzt werden.
Fahren und Rangieren: Beim Fahren und Rangieren sollte der Bediener immer einen sicheren Abstand zum Gerät halten, also möglichst weit vor oder neben dem Gerät laufen. Er sollte dabei stets auf die Last achten, aber auch auf den eigenen Freiraum nach allen Seiten. Vor allem sollte sich der Bediener stets von Deichselkopf und Antriebsrad fernhalten, um eine Verletzung der Füße zu vermeiden.
Be- und Entladen von Lkw: In der Regel müssen die MFFZ-Bediener die LKW über Rampen oder Andockstationen ent- oder beladen. Dabei fahren sie über fest montierte Ladebrücken in die Fahrzeuge hinein und wieder heraus. Daher sollten die Ladebrücken vor Benutzung stets überprüft werden, ob sie stabil genug und nicht rutschig sind. Der Arbeitsvorgang darf erst begonnen werden, wenn der LKW fest angedockt und zum Stillstand gekommen ist. Ansonsten besteht für die Lageristen die Gefahr, zwischen Fahrzeug und Rampe eingequetscht zu werden.
Prüfung von Mitgänger-Flurförderzeugen
Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass ihre MFFZ sowie deren Anbaugeräte in Intervallen von maximal einem Jahr von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Inhalt der Prüfungen sind der Zustand der Bauteile und Einrichtungen, die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie das Vorhandensein und die Aktualität aller relevanten Prüfdokumente. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Der Prüfer bringt nach Beendigung der Prüfung eine Prüfplaketten am Fahrzeug an, auf der auch das Datum der nächsten Prüfung vermerkt ist. Die Plakette bedeutet aber nicht unbedingt, dass keine Mängel am Gerät festgestellt wurden.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.346
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.606
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.126
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.034
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
957
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
799
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7132
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
699
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6492
-
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz richtig durchführen
572
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024
-
Innovative Prävention gegen Gewalt im öffentlichen Dienst
08.11.2024
-
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung richtig durchführen
04.11.2024
-
Gefährdung auf Baustellen durch Diebstähle: ein wachsendes Problem
31.10.2024
-
Effektiver Arbeitsschutz durch Behavior Based Safety
30.10.2024
-
Gründe für falsche und schlechte Kommunikation
24.10.2024
-
Schlechte Kommunikation weit verbreitet
24.10.2024
-
Folgen für den Arbeitsschutz
24.10.2024
-
Lösungsansätze
24.10.2024