Nicht zum Fahrzeug gehörende Einrichtungen, wie z. B. Krane, Gabelstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge, unterstützen Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Be- und Entladen. Aber auch Ladebrücken, Überladebleche und der klassische Handhubwagen gehören zum Arbeitsalltag. Neben der Arbeitserleichterung können diese aber, z. B. bei falscher Anwendung oder mangelnder Wartung, zu Gefährdungen führen.
Abb. 78
Mitgänger-Flurförderzeug
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Rechtliche Grundlagen |
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"
- DGUV Vorschrift 67 und 68 "Flurförderzeuge"
- DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"
- DGUV Regel 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"
- Technische Regeln für Betriebssicherheit: Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln (TRBS 2111 Teil 1)
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Weitere Informationen |
- DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"
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Beim Be- und Entladen mit Kranen oder Flurförderzeugen, wie Handhubwagen, Elektroameise, Stapler, können z. B. folgende Gefährdungen auftreten:
Beim Be- und Entladen durch die Fahrerin bzw. den Fahrer:
- Stürzen auf bzw. Abstürzen von der Hubladebühne, Ladebrücke oder -rampe beim Laden mit Flurförderzeugen
- Getroffen oder gequetscht werden von umstürzenden Flurförderzeugen infolge falscher Beladung, überhöhter Geschwindigkeit oder Überlast
Beim Be- und Entladen durch Dritte:
- Angefahren oder überfahren werden von Flurförderzeugen
- Quetschen von Körperteilen beim Aufnehmen und Absetzen der Ladung
- Getroffen werden von herabfallender oder pendelnder Ladung
- Getroffen werden von um- oder herabstürzenden Hilfseinrichtungen, wie z. B. Ladeblechen
Was immer gilt:
Fahrzeuge sind gegen Wegrollen zu sichern, durch Betätigen der Feststellbremse sowie Anlegen von Unterlegkeilen. Anhänger und Wechselbehälter müssen wenn notwendig zusätzlich gegen Kippen oder Umstürzen, z. B. durch mobile Abstützungen (Abbildung 79), gesichert werden.
Ihre Beschäftigten dürfen nur Gabelstapler und Krane führen, wenn sie geeignet, darin ausgebildet, unterwiesen sowie von Ihnen schriftlich beauftragt sind. Dies gilt auch bei der Nutzung von Geräten, die von Fremdbetrieben gestellt werden.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten grundsätzlich Folgendes beachten:
Flurförderzeuge
Beim Be- und Entladen durch die Fahrerin bzw. den Fahrer:
Abb. 79
Mobile Ladestütze
- Im Gefälle und an Steigungen Lasten immer so transportieren, dass diese nicht von den Gabelzinken abrutschen können
- Flurförderzeug nur mit abgesenkten Gabeln abstellen
Beim Be- und Entladen durch Dritte:
- Fahrer und Fahrerinnen sollen sich nicht im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs, sondern im Führerhaus aufhalten oder eine zugewiesene, sichere "Warteposition" aufsuchen
- Abstand halten zu Flurförderzeugen und bewegten Lasten
- Ist der Aufenthalt der Fahrerin bzw. des Fahrers während der Beladung auf der Ladefläche unbedingt erforderlich, sind die Arbeitsschritte und die Verständigung mit der Führerin bzw. dem Führer des Flurförderzeugs vorher abzustimmen
Ladebrücken oder -bleche
- Es dürfen nur Ladebrücken oder -bleche eingesetzt werden, die unbeschädigt sind und über ausreichende Abmessungen und Tragfähigkeiten verfügen - die Angaben auf dem Typenschild sind zu beachten
- Ladebrücken müssen muss so angelegt werden, dass keine Absätze oder hochstehenden Kanten zu Fahrzeugen entstehen
- Ladebleche müssen beim Auflegen auf die Ladefläche gegen Verrutschen gesichert werden
- Beim Einsatz an Laderampen ist darauf zu achten, dass die Ladebrücken bzw. -bleche die Laderampe und die Ladefläche ausreichend überlappen - min. 150 mm - und über die gesamte Breite aufliegen
- Ladebrücken müssen unverzüglich nach Gebrauch in die Ruhestellung gebracht werden
- Ladebleche müssen nach Gebrauch abgelegt oder abgestellt und gegen Umfallen gesichert werden
Krane
- Fahrzeug auf ebenem und tragfähigem Untergrund abstellen, insbesondere bei kippgefährdeter Ladung
- Vor Beginn der Kranarbeit das Fahrzeug mit der Feststellbremse und wenn nötig durch Vorlegen der Unterlegkeile gegen Wegrollen sichern
- Nur Beschäftigte als Anschläger einsetzen, die speziell unterwiesen sind
- Während der Kranarbeit außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten, insbesondere Stellen meiden, zu denen Lasten pendeln können