10.3.2.2.1 Allgemeines

Frischluft-Schlauchgeräte werden in DIN EN 138 und DIN EN 269 beschrieben.

Entsprechend der mechanischen Belastbarkeit des Atemanschlusses, der Tragevorrichtung sowie der Schläuche und ihrer Verbindungen werden die Geräte in zwei Klassen eingeteilt:

  • Klasse 1: Geräte leichter Bauart
  • Klasse 2: Geräte schwerer Bauart

Die Geräte beider Klassen bieten das gleiche Schutzniveau.

Bei Frischluft-Schlauchgeräten ist bei der Wahl der Ansaugstelle besonders auf Windrichtung und Gasschichtenbildung zu achten. Es ist sicher zu stellen, dass es während des Gebrauchs nicht zu einer Ansammlung von Schadstoffen an der Ansaugstelle kommen kann. Wenn z. B. mit Schadstoffen zu rechnen ist, die schwerer als Luft sind, darf sich die Ansaugstelle nicht in Bodennähe befinden. Das Ende des Zuführungsschlauches muss sicher befestigt werden, damit es nicht in schadstoffhaltige Atmosphäre hineingezogen werden kann. Der Schlauch muss am Ansaugende mit einem Schutzsieb versehen sein, um das Eindringen von Fremdkörpern zu verhindern.

Die Ausatemluft strömt in die Umgebungsatmosphäre.

10.3.2.2.2 Frischluft-Saugschlauchgeräte

Frischluft-Saugschlauchgeräte nach DIN EN 138 benötigten als Atemanschluss immer eine Vollmaske oder eine Mundstückgarnitur und sind immer Geräte der Klasse 2.

Die erforderliche Atemluft wird mittels Lungenkraft der atemschutzgerättragenden Person angesaugt.

Dadurch entsteht im gesamten System Unterdruck, in das an möglichen undichten Stellen Schadstoffe eintreten können. Schlauchkupplungen sind besonders leckageanfällig. Daher darf der Frischluft-Zuführungsschlauch nicht aus mehreren Schläuchen zusammengesetzt sein.

Abb. 36

Frischluft-Saugschlauchgerät

Länge und Innendurchmesser des Frischluft-Zuführungsschlauches werden durch den höchstzulässigen Einatemwiderstand des Gerätes bestimmt. Bei einem Innendurchmesser von ca. 25 mm sind Schlauchlängen von 10 bis 20 m erreichbar.

10.3.2.2.3 Frischluft-Druckschlauchgeräte

10.3.2.2.3.1

Allgemeines

Frischluft-Druckschlauchgeräte nach DIN EN 138 können mit Voll-, Halbmaske oder Mundstückgarnitur eingesetzt werden. Frischluft-Druckschlauchgeräte nach DIN EN 269 können mit Atemschutzhaube oder -helm benutzt werden. Bei Frischluft-Druckschlauchgeräten wird die Atemluft der atemschutzgerättragenden Person unter leichtem Überdruck zugeführt. Sowohl im Frischluft-Zuführungsschlauch als auch überwiegend im nachgeschalteten Gerätesystem herrscht ein ständiger geringer Überdruck. Dadurch können Schadstoffe an möglichen undichten Stellen nicht sofort in das System gelangen. Der Frischluftzuführungsschlauch kann sich aus mehreren Einzelschläuchen zusammensetzen, die durch Kupplungen verbunden sind.

10.3.2.2.3.2

Geräte mit Voll- oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur

Bei Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll- oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur entweicht die Ausatemluft durch das Ausatemventil des Atemanschlusses. Eventuell vorhandene Überschussluft kann sowohl durch das Ausatemventil des Atemanschlusses als auch durch das in jedem Fall notwendige Überschussventil im Atemschlauch entweichen.

Das Gerät kann mit einem Atembeutel ausgestattet sein, der als Ausgleichsbehälter und zur Deckung des Spitzenbedarfs dient.

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Regelventil ohne Atembeutel müssen entsprechend dem jeweiligen Atemluftverbrauch nachgeregelt werden können. Sofern der geforderte Mindestvolumenstrom bauartbedingt sichergestellt ist, kann auf einen Luftmengenmesser verzichtet werden.

Bei Geräten ohne Atembeutel ist das Regelventil - sofern vorhanden - so ausgelegt, dass es in geschlossener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 120 l/min und in offener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 300 l/min liefert.

Die Abmessungen des Frischluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie die Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird. Bei der Verwendung von Frischluft-Zuführungsschläuchen mit einem Innendurchmesser von ca. 25 mm werden Schlauchlängen von etwa 50 m erreicht.

Handgebläse und Handblasebalg sind so ausgelegt, dass sie von einer Person bei der von der Herstellerfirma festgelegten Mindestluftmenge kontinuierlich für eine Zeit von 30 min bedient werden können.

10.3.2.2.3.3

Geräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN 269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll-, Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig von der Konstruktion der Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist von der Herstellerfirma so ausgelegt, dass die atemschutzgerättragende Person auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt wird und sich im Haubeninneren keine gefährliche Anreicherung von Kohlenstoffdioxid in der Einatemluft bilden kann.

Für Geräte mit Atemschutzha...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge