1. Allgemeines
Die nachstehend beschriebenen Auswahlmethoden sind Bestandteil von DIN EN 458 "Gehörschützer – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden".
Es wird der am Ohr wirksame A-bewertete Schalldruckpegel L’A bestimmt, wenn der Gehörschützer getragen wird. Bei der Ermittlung der Expositionspegel ist bei zeitlich schwankenden Geräuschen grundsätzlich der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAeq und für die Oktavband-Methode das äquivalente Dauerschallspektrum Loct,eq zugrunde zu legen.
Bei der Auswahl ist zu unterscheiden:
- Verhinderung eines Hörschadens: Verwendung des Tages- Lärmexpositionspegels LEX,8h
- Verwendung des äquivalenten Dauerschalldruckpegels während der betrachteten Tätigkeit LAeq
Dies kann bei der Kombination von Tätigkeiten mit sehr hohen Pegeln und sehr niedrigen Pegeln mit der Notwendigkeit zur Kommunikation dazu führen, dass ein einzelner Gehörschützer nicht alle Anforderungen erfüllt. In diesem Fall können unterschiedliche Gehörschützer oder eine Kombination aus niedrigschalldämmenden Stöpseln und einem Kapselgehörschutz, der nur in den lauten Phasen getragen wird, erforderlich sein.
Der L’EX,8h darf den maximal zulässigen Expositionswert von 85 dB(A) nicht überschreiten.
Ziel der Auswahl ist das Erreichen eines Restschalldruckpegels von 70 bis 80 dB(A) unter dem Gehörschutz, siehe Tabelle 5. Zu hohe Schalldämmung kann zu Verständigungsproblemen und Isolationsgefühl (Überprotektion) führen. Um die daraus resultierende Ablehnung der Benutzung zu vermeiden, sollte dies ab einem Restschalldruckpegel von L’Aeq < 70 dB(A) überprüft werden.
Tabelle 5 Schema zur Beurteilung der Schutzwirkung
Restschalldruckpegel in dB(A) |
Restspitzenschalldruckpegel in dB(C) |
Beurteilung der Schutzwirkung |
> 85 |
> 137 |
nicht zulässig |
> 80 |
> 135 |
nicht empfehlenswert |
70-80 |
≤ 135 |
empfehlenswert |
< 70 |
– |
|
Für die Auswahl des Gehörschützers sollten der nach §§ 2, 3, 4 der LärmVibrationsArbSchV ermittelte Tages- Lärmexpositionspegel und der Spitzenschalldruckpegel verwendet werden.
Nach TRLV Lärm gilt:
- LC ist der Schalldruckpegel, gemessen mit der Frequenzbewertung C,
- LA ist der Schalldruckpegel, gemessen mit der Frequenzbewertung A.
2. Oktavband-Methode
Dieses aufwendige Verfahren wird im Einzelfall angewendet, z. B. bei der Gehörschutzauswahl für Personen mit Hörminderung.
Die Berechnung des am Ohr wirksamen Lärmexpositionspegels nach der Oktavband-Methode erfolgt gemäß folgender Gleichung:
mit:
f |
Mittenfrequenz des Oktavbandes |
Lf |
Oktavband-Schalldruckpegel des Geräusches |
Af |
Frequenzbewertung A, entsprechend der DIN EN 61672-1 |
APVf |
Wert der angenommenen Schutzwirkung des Gehörschützers |
Beispiel:
f/Hz |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
8000 |
Lf/dB |
84 |
86 |
88 |
97 |
99 |
97 |
96 |
Af/dB |
- 16,1 |
- 8,6 |
- 3,2 |
0 |
+ 1,2 |
+ 1,0 |
- 1,1 |
Lf+Af/dB |
67,9 |
77,4 |
84,8 |
97,0 |
100,2 |
98,0 |
94,9 |
APVf/dB |
7,0 |
11,4 |
15,7 |
19,4 |
24,4 |
32,6 |
29,7 |
L'Af/dB |
60,9 |
66,0 |
69,1 |
77,6 |
75,8 |
65,4 |
65,2 |
L'A = 80,6 dB ≈ 81 dB
Der unter dem Gehörschützer wirksame Schalldruckpegel ist nach Tabelle 5 als "nicht empfehlenswert, aber zulässig" zu beurteilen. Diese Methode kann nur bei qualifizierter Benutzung von Gehörschützern (siehe Anhang 1, Ziffer 2) verwendet werden.
3. HML-Methode
[Vorspann]
Die Schalldämmungswerte H, M und L in Verbindung mit den Messergebnissen des A- und C-bewerteten Schalldruckpegels (bestimmt aus äquivalenten Dauerschalldruckpegeln) des Geräusches werden dazu benutzt, um die vorhergesagte Minderung des Geräuschpegels (PNR) zu berechnen. Dieser Wert wird dann von dem festgestellten A-bewerteten Schalldruckpegel subtrahiert, um so den bei aufgesetztem Gehörschutz für das Ohr wirksamen, A-bewerteten Schalldruckpegel (L’A) zu bestimmen. Die H, M, L-Werte werden von der Herstellfirma angegeben. Diese Methode wird bei qualifizierter Benutzung verwendet.
3.1 Rechnerische Bestimmung
und
Der Restschallpegel ergibt sich dann aus
L'A = LA – PNR
Diese Methode kann nur bei qualifizierter Benutzung von Gehörschützern (siehe Anhang 1, Ziffer 2) verwendet werden.
3.2 Graphische Bestimmung
Beispiel:
1. Schritt: Ermittlung am Arbeitsplatz
- Geräuschquelle: Hochfrequenz-Handschleifmaschine,
- Tätigkeit: Putzschleifen von kleinen Pumpengehäusen,
- LA = 102 dB; LC = 101 dB
2. Schritt: Vorauswahl eines Gehörschützers, z. B. mit HML-Check Gehörschützer mit H = 33 dB, M = 25 dB, L = 17 dB.
3. Schritt: Berechnung
LC – LA = -1 dB.
4. Schritt: H-, M- und L-Wert in Arbeitsblatt eintragen (wie am Beispiel in Abbildung 14 gezeigt) und Punkte mittels zweier Linien verbinden.
5. Schritt: LC – LA = -1 dB eintragen.
6. Schritt: PNR-Wert aus Arbeitsblatt ablesen.
7. Schritt: Am Ohr wirksamen Pegel berechnen
L'A = LA – PNR = 102 dB – 31 dB = 71 dB
Gehörschützer mit:
Abb. 14 Graphische Bestimmung der vorhergesagten Minderung des Geräuschpegels (PNR) nach HML-Methode
Bewertung: Die Schutzwirkung des ausgewählten Gehörschützers ist nach Tabelle 5 als "empfehlenswert" einzuschätzen.
4. HML-Check
4.1 HML-Check mit Liste der Gehörschützer aus der IFA-Gehörschützer-Datenbank
Durch Hörprobe und unter Beachtung von Tabelle 6 und 7 wird das Geräusch als mittel- bis hochfrequent oder als tieffrequent eingestuft. Unter Berücksichtigung des ermittelten Schalldruckpegels (LA) w...