Unberechtigtes Ingangsetzen von Maschinen | ||
Maschinen mit abschließbarem Hauptschalter: Hauptschalter vor Beginn der Arbeiten in der Aus-Stellung mit einem Schloss sichern; den Schlüssel trägt die Person bei sich, die die Arbeiten ausführt | ||
Maschinen, die mit Dampf, Druckluft, Hydraulikflüssigkeit betrieben werden: Ventile in den Zuführungsleitungen abschließen und Druckspeicher entspannen; den Schlüssel trägt die Person bei sich, die die Arbeiten ausführt | ||
Maschinen ohne verschließbare Hauptbefehlseinrichtung: Lösen und Sichern des Steckers oder Entfernen der Sicherungen oder Öffnen des Trennschalters, Sichern gegen Wiedereinschalten und Einschaltprobe vor Ort oder mechanische Trennung von Antrieb und Arbeitsmaschine | ||
Siehe auch Abschnitt 5.1.3 "Koordinieren von Arbeiten" dieser BG-Regel | ||
Abbildung 6: Sicherung eines Hauptschalters mit Schlössern | ||
Kippende Teile (z. B. Ladegut, Stapel) | ||
Pendelnde Teile (z. B. Kranlasten) | ||
Rollende oder gleitende Teile (z. B. Fässer) | ||
Herabfallende Teile (z. B. Werkzeuge), sich lösende Teile | ||
Durch Schwerkrafteinfluss herabsinkende Teile | ||
Bei Teilen, die durch Schwerkrafteinfluss herabsinken können, mechanische oder hydraulische verriegelte Hochhaltevorrichtungen oder sicherheitsrelevante Steuerungen vorsehen (z. B. Sicherungsbolzen, Haltebolzen am Klappsattel des Innenmischers) | ||
Siehe auch Abschnitt 4.4 der BGI 571 | ||
Berstende und wegfliegende Teile, z. B. auch an rotierenden Werkzeugen | ||
Ausreißsichere Hydraulikschlauchleitungen verwenden | ||
Bei Arbeiten mit Druckluft (Entformen, Reinigen) Augen- und Gesichtsschutz sowie Gehörschutz benutzen | ||
Siehe auch Abschnitt 4.4 der BGI 571 | ||
Unter Druck austretende Medien (z. B. Gase, Flüssigkeiten) | ||
Spritzschutzeinrichtungen verwenden | ||
Unter Druck stehende Schlauch- oder Rohrleitungen vor dem Öffnen entspannen und entleeren | ||
Aus Druckentlastungseinrichtungen austretende gefährliche Medien gefahrlos ableiten | ||
Geeignete Schlauchkupplungen verwenden (siehe BG-Information "Schlauchleitungen, sicherer Einsatz" (BGI 572)) | ||
Schlauchleitungen regelmäßig prüfen (siehe BG-Information "Schlauchleitungen, sicherer Einsatz" (BGI 572)) | ||
Gesichtsschutz, Körperschutz benutzen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie) | ||
Transport von Maschinen | ||
Hinweise in der Betriebsanleitung beachten | ||
Festlegen, mit welchen Hebezeugen transportiert werden soll | ||
Vorhandene Anschlagpunkte verwenden | ||
Auf Schwerpunkt achten | ||
Gewicht berücksichtigen |
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