Das Zerkleinern von Kautschuk erfolgt in Kautschukspaltern und Kreismessermaschinen. Schneidmühlen werden zur Zerkleinerung von Gummi verwendet.
Abbildung 8: Kautschukspalter (Werkfoto) mit trennenden Schutzeinrichtungen
Abbildung 9: Kautschukspalter mit Zweihandsteuerung
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Messer | ||
Alle zum Schneiden nicht benutzten Maschinenteile verkleiden | ||
Kautschukspalter | ||
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Kreismessermaschinen | ||
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Schneidmühlen | ||
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Mit leicht und gefahrlos erreichbaren Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) ausstatten | ||
Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht. | ||
Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen vor Schichtbeginn prüfen | ||
Bei Instandhaltungsarbeiten Rotor gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern (z. B. mit Holzkeil) | ||
Siehe auch Abschnitt 5.2.4 "Absturz" dieser BG-Regel |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
DIN EN 12 012
Gefährliche Oberflächen
Scharfe Kanten aufgeschnittener Verpackungsbänder | ||
Bei der Entsorgung persönliche Schutzausrüstungen benutzen, z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille |
Unkontrolliert bewegte Teile
Unter Spannung stehende Verpackungsbänder | ||
Spezielle Schneidvorrichtung (mit Bandendenhalter) benutzen |
Abbildung 10: Schneidvorrichtung mit Bandendenhalter
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