Maschinen, mit denen unter Druck und bei erhöhter Temperatur Formartikel in Vulkanisierformen hergestellt werden. Man unterscheidet:
Pressen sind Maschinen zur diskontinuierlichen Herstellung von Formteilen aus Kunststoff- oder Kautschukformmassen, die im Wesentlichen aus einer oder mehreren Schließeinheiten, Antrieben und Steuerungen und möglicherweise Zusatzeinrichtungen bestehen.
Bei Spritzgießmaschinen wird die Formmasse in einen separaten Hohlraum im Werkzeug eingegeben und unter dem Druck des Presskolbens in den formgebenden Hohlraum des Werkzeugs gepresst. Die Bewegung des Presskolbens kann entweder direkt durch die Schließbewegung des Werkzeugs oder durch einen separaten Zylinder bewirkt werden.
Zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen siehe BG-Information "Spritzgießmaschinen" (BGI 749).
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen
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Auswahl und Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen |
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Bei Arbeiten mit Druckluft (Entformen, Reinigen) Augen oder Gesichtsschutz sowie Gehörschutz benutzen |
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Bei der Entnahme heißer Teile Schutzhandschuhe oder geeignete Hilfsmittel benutzen |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
PSA-BV; § 9 Abs. 2 und 3 GefStoffV; §§ 29 bis 31 BGV A1 i. V. m. Abschnitt 4.11 bis 4.13 BGR A1; BGR 189 bis 201; BGI 515; Merkblatt A 008 der BG Chemie
Abbildung 33: Presse – Prinzipskizze
Abbildung 34: Spritzgießmaschine
Abbildung 35: Zweihandsteuerung an einer Spritzgießmaschine
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
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Quetsch- und Scherstellen |
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Hineineingreifen in bewegliche Werkzeuge/Formen durch geeignete Schutzeinrichtungen verhindern |
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Zweihandsteuerungen (Typ III C nach DIN EN 574) dürfen an Pressen nur eingesetzt werden (DIN EN 289:2004), wenn |
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Hinweis: Maschinen mit Zweihandsteuerungen sind |
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nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie prüfpflichtig. |
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Zweihandsteuerungen dürfen an neuen Pressen nur eingesetzt werden, wenn es nicht möglich ist, BWS oder trennende Schutzeinrichtungen einzusetzen. |
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Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) und berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen mit dem Antrieb der Presse verriegeln |
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Formen formschlüssig sichern |
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Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen selbstüberwachend ausführen |
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Neue hydraulische Spritzgießmaschinen/Pressen mit Oberkolben mit zwei Hochhalteeinrichtungen ausrüsten Das können sein |
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- zwei Ventile, die direkt am Zylinder angebracht oder über Bördelverschraubungen mit dem Zylinder verbunden sind oder
- ein Ventil und eine mechanische Einrichtung, die über dem gesamten Hub wirksam ist.
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Bei neuen großen Spritzgießmaschinen/Pressen (Aufspannplatte > 800 mm, Hub > 500 mm) mit Oberkolben eine der Hochhalteeinrichtungen mechanisch ausführen und über den gesamten Kolbenhub wirksam werden lassen |
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Die Hochhalteeinrichtungen so ausführen, dass sich der Ausfall jeder Einrichtung selbsttätig durch Betriebshemmung der neuen Spritzgießmaschine/Presse bemerkbar macht |
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Bei neuen hydraulischen Oberkolbenpressen mit zwei hydraulischen Hochhalteeinrichtungen zusätzlich eine mechanische Hochhalteeinrichtung für die obere Endlage einbauen |
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Einzugstellen (Einlaufstelle, Füllstelle der Plastifizierschnecke) |
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Einlaufstelle zur Schnecke so gestalten, dass Finger und Hand nicht in den Einzugsbereich der Schnecke gelangen können (Abstände nach DIN EN 294 und 349) |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
DIN EN 289; BGI 5049
Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen
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Vulkanisationsdämpfe |
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Vulkanisationsdämpfe an der Austrittsstelle gefahrlos absaugen |
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Technische Raumlüftung vorsehen |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
BGR 121